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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 8D/B5 Scheibenwischerloch Blende?



freaky_2003
02.05.2012, 12:39
Hey Leute,
wollte mal fragen, wo man so eine Lochblende für den hinteren Scheibenwischer her bekommt....fahre jetzt schon seit vier Jahren mit einem nichtfunktionierenden Heckscheibenwischer rum und habe mir mal gedacht....dann cleane ich ihn mal?

mfg ben

freaky_2003
02.05.2012, 12:41
141965

Urbaner
02.05.2012, 12:45
geh mal zum Autoglaser deines Vertrauens, die setzen dir einen Glasstopfen ein. Das ist die sauberste Lösung ;-)

Stefan2.0TDI
02.05.2012, 12:45
2Sekunden Google:
http://www.gecleant.de/shop/glasstopfen.html

SI0WR1D3R
02.05.2012, 12:48
Guck mal ;)

http://www.ebay.de/sch/i.html?_nkw=blindstopfen+&_sacat=0&_dmpt=DE_Autoteile&_odkw=wischerloch+blende&_osacat=0&_trksid=p3286.c0.m270.l1313


Ebenso die Wischwaschpumpe deaktivieren ;)

freaky_2003
02.05.2012, 12:56
Ohhhhh.......hab ich wohl ihrgendwie falsch geguckt!
kriege ich denn ihrgendwie probleme beim TÜV???

Urbaner
02.05.2012, 12:56

freaky_2003
02.05.2012, 13:02
bei meinem alten auto, hat der TÜV prüfer mal so ne andeutung gemacht (weiss nicht ob er das ernst meinte).....demontage des Heckscheibenwischers---eingriff in die Ur-ABE des Fahrzeugs....3 punkte in flensburg und 1 monat fahrverbot..:!!!!!????

Urbaner
02.05.2012, 13:13
Heckwischer entfernen:
§40 (2) StVZO
Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld (180 Grad nach vorne) für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
Des weiteren, darf man das Auto so voll laden, dass der Mittelspiegel hinfällig wird, wenn beide Aussenspiegel vorhanden sind.



OLG Düsseldorf, 1. Sen für Bußgeldsachen, Beschl v 26. 10. 1990, 5 Ss (OWi) 360/90 – (OWi) 149/90 I, VerkMitt 1991 Nr 42: Die Sichtbehinderung des FzFührers nach hinten durch eine beschlagene Heckscheibe kann durch das Vorhandensein eines zweiten Außenspiegels ausgeglichen sein. Nach § 23 Abs 1 Satz 1 StVO ist der FzFührer ua dafür verantwortlich, daß seine Sicht nicht durch den Zustand des Fz beeinträchtigt wird. Die Sicht muß auch nach hinten überschaubar sein. Sie darf bei nur einem Außenspiegel auch nicht durch
Schmutz, Eis- oder Wasserbeschlag beeinträchtigt sein. Eine Sichtbehinderung
nach hinten – so zB durch eine beschlagene Heckscheibe – kann aber durch einen zweiten Außenspiegel ausgeglichen sein (vgl Mühlhaus/Janiszewski, StVO
12. Aufl, Rdn 2 zu § 23 StVO).


;-)

Also brauchst den nicht, aber wenn er dran ist (so wie momentan), dann MUSS er funktionieren, sonst meckert der TÜV

freaky_2003
02.05.2012, 13:28
Ach´ok...dann weiss ich bescheid....danke leute!

MfG BEN