Du darfst es in den bereich einstellen, wie es im Gutachten steht. Also 70/50 bei dem Fahrwerk.
Steht alles drin.. Restgewindelänge usw..
Was du danach machst.. ob du ihn weiter runter drehst (wie die meisten) ist dann deine Sache.
wennst in aber dann runterschraubst, dann war`s des mit da Betriebserlaubnis!
gut wennst jetzt jetzt 5mm - 10mm tiefer bist, kannst dich vielleicht rausreden, das sich des Fahrwerk gehockt hat. Aber du muß ihn wahrscheinlich auf Anweisung wieder raufschrauben.
Wennst ihm im Winter wieder raufschraubst, is zwar auch net legal, wird aber keiner großartig was sagen (1-2cm). Außer wennst an Unfall hast, dann könnt des genauer geprüft werden und Probleme geben. Kann muß net!
