Hallo zusammen,
wäre es -rechtlich- zulässig, eine Stahlfelge der Größe 7 x 16 ET 45 auf einem B5 zu fahren?
Von den technischen Daten her sehe ich da keine Probleme, da exakt die gleiche Größe in den Papieren eingetragen ist! Allerdings bin ich mir hinsichtlich der Zulassung der Felge unsicher, diese ist zwar für das eine oder andere VAG-Fahrzeug, allerdings nicht für einen A4 B5 produziert und zugelassen.
Dem kommt hinzu, dass Stahlfelgen in 16" offiziell nicht für einen B5 verfügbar sind, lediglich die 15" gibt es beim Freundlichen......
Allerdings würde es von den technischen Daten der Felge (Größe, Breite, Einpresstiefe, Lochkreis und Nabendurchmesser) her passen.
Bedenken hinsichtlich einer fehlenden Freigängigkeit zur Bremsanlage sind nicht erforderlich, da zum einen sogar 15" Stahlfelgen freigegeben sind und auch nur die 280mm Lucas-Anlage verbaut ist.
Wie wäre eure Einschätzung in der Sache?
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