Moin Leute. Ich will ja meine Pro Line Sport -20mm Federn einbauen.
Nun wollte ich mal fragen ob ich bei der geringen Tieferlegung auch schon die Spur vermessen muss oder ob das auch so geht?!?!
MFG
Moin Leute. Ich will ja meine Pro Line Sport -20mm Federn einbauen.
Nun wollte ich mal fragen ob ich bei der geringen Tieferlegung auch schon die Spur vermessen muss oder ob das auch so geht?!?!
MFG
Ohne Vermessung keine Eintragung.
Technisch afaik nicht nötig.
>>Image ist nichts Leistung ist alles<<
Es sind Audi (S-Line) Federn für die keine Eintragung nötig ist. Habe nur gedacht wegen Reifenabnutzung.
Dazu habe ich mal ein paar Fragen:
- da sich doch die Fahrzeughöhe ändert, muss das doch auch eingetragen werden, oder?
- Der Einbau von Sportfedern muss trotz ABE durch einen Sachverständigen "abgenommen" werden, d.h. er soll gucken, ob der Einbau vernünftig und sachgemäß gemacht wurde. Wieso sollte das bei Sportfedern aus dem Hause Audi anders sein?
- Es wird eine Veränderung am Fahrwerk vorgenommen, d.h. der Umbau weicht von dem Auslieferungszustand, für den die Betriebserlaubnis erteilt wurde, ab. Soll heißen, dass dass das Auto nicht mehr in dem Zustand ist, für den die Betriebserlaubnis erstellt wurde. Theoretisch...
Ich weiß, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber seid ihr da wirklich sicher, dass es so einfach ist? Einbauen und fertig!?!
Hallo!Zitat von sado
Ich denke mal, daß wenn das Originalfahrwerk ist welches genau für diesen Typ verbaut wird, keine Eintragung notwenig ist.
Kann mir aber sehr wohl vorstellen, daß das komplette "Paket" verbaut werden muß.
Also alles was auch zum Originalfahrwerk gehört, denn das ist dann auch genehmigt.
Sagen wir mal Dein Auto wird mit 16 Zoll ausgeliefert, dann kannst Du trotzdem original 17 Zoll montieren welche für Dein Auto freigegeben sind, ohne es eintragen zu müssen!Wird beim Fahrwerk gleich sein.
Gruß
Wenn man es genau nimmt, hast du Recht.Zitat von sado
Eine technische Änderung, an einem Fahrzeug welches so nicht mehr dem Serienzustand entspricht, muss eingetragen werden. Mal abgesehen, dass es in diesem Falle wahrscheinlich keinem auffällt. Was bei einer Begutachtung duch TÜV oder Dekra infolge eines Unfalls mit Todesfalls sicher anders ist.
Zur Frage nach der Vermessung:
Nein, eigentlich müsstest du keine Vermessung vornehmen.
Mit dem Hintergrund, dass du die Federn eventuell eintragen lassen willst,
ist eine Vermessung unumgänglich. Da es keine Gutachten zu den Federn gibt ( wie ich mal denke ) wird es eine Einzelabnahme werden.
Also meines Wissens brauch man die nicht eintragen, denn wenn du z.b. Die Faceliftrückleuchten ins 98bj einbaust, musst du auch nciht zum tüv eiern
MFG
Rückleuchten sind auch keine Fahrwerksteile ohne e-Prüfzeichen
na macht es klick?
Ebenso veränderst du mit anderen Rückleuchen auch nicht die Fahrzeug - Höhe - Breite - Länge
Und wie sieht es jetzt aus? Macht es jetzt schon klick??
Richtig, die Fahrzeughöhe ist ein eintragungspflichtiger Punkt im Fahrzeugschein!
Rein rechtlich gesehen musst du die geänderten Federn abnehmen lassen.
Warum hab ich weiter oben ja schon mehr als deutlich beschrieben...
Ob du es machst oder nicht ist ganz allein dir überlassen.
Und Vermessen lassen würde ich ihn auch, denn die Spur wird schließlich in Grad und Minuten unterteilt und die Toleranzen sind nur im Minuten bereich welcher schnell mal durch NUR 20mm tieferlegen überschritten werden KANN.
Es ist nur zur Sicherheit, denn wenn die reifen innen Blank sind ists zu spät
Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN
In meinem Typenschein steht eine Fahrzeughöhe von ... bis ..., Unterschied genau 20mm, der des S-line Fahrwerks
darum wenn man das (fahrzeugspezifische) S-Line FW einbaut ist vom Tüv oder sonstwas nichts zu machen
A4 B6 1,9Tdi (verk.) - A5 8T 1,8TFSI (verk.) - 09-FL S3 8P 2,0TFSI
Was die Höhe angeht stimme ich Dir zu!Zitat von Rodaz
Allerdings weiß ich nicht wie das mit den Federn alleine ist. Audi genehmigt das S-Line-FAHRWERK was es ja für diesen Typ gab. Und das beinhaltet auch andere Dämpfer.
Weiß nicht ob ein anderer Stabi auch dazugehört,...??
Gruß
Ein von <--> bis Wert steht bei dir drin?
Kann ab Werk eigentlich nicht sein, da steht nur die werkseitige HÖHE des Fahrzeuges drin... ( Punkt 20 im neuen Fahrzeugschein )
Hast bestimmt mal ein Fahrwerk eintragen lassen wobei man die Fahrzeughöhe im Schein angeglichen hat. Oder du hast sogar die S-Line Federn ab Werk gehabt...
Die Änderung der Fahrzeughöhe egal ob s-line Federn oder sonst was, ist änderungspflichtig...
Das könnt Ihr drehen und wenden wir Ihr wollt.
Naja lasst uns das beenden, die 20mm die er mit den Federn tiefer kommt wird eh keiner bemerken... Nur er selbst...
Nein, nichts geändert und Serie Standardfahrwerk, ist bei allen Audis die ich kenne so
Aber ja, lassma das Back 2 Topic
A4 B6 1,9Tdi (verk.) - A5 8T 1,8TFSI (verk.) - 09-FL S3 8P 2,0TFSI
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