Hallo A4-Freunde!
Mein B7 soll neu besohlt werden. Hatte da an 8,5x19 ET 35 gedacht,halt irgendwas Schickes,dass ohne Karosseriearbeiten drunterpasst. Also ab zum Reifenhändler. Habe mich für die Keskin KT4 entschieden.Aber in dem Gutachten steht:
W20 Aufgrung fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit den Bremsscheiben 320x30 mm an Achse 1
Schade dachte ich,nimmste doch die von ASA,aber Pustekuchen,die haben das Gleiche drin.
Spasseshalber dann noch in Gutachten anderer Hersteller geguckt, steht auch drin.
Gibt es hier noch mehr Leute mit dem gleichen Problem?
Wäre das evtl. mit Spurplatten zu lösen?
Ich fahre morgen früh mal zum TÜV,mal schauen,was er zu dem Vorschlag mit den Spurplatten sagt.
Gruß Bernd
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