Wenn aber nur die Halterungen der Stange und ein paar Kleinteile kaputt sind, also kein Schaden in 4-stelliger Höhe, dann hast Du eventuell bei einem Gutachten nicht Deiner Schadensminderungspficht Genüge getan und zahlst es selbst.
Nummer Sicher:
Vorher bei der Versicherung das Okay holen oder ein sogenanntes Kurzgutachten statt eines normalen, bzw. am allerbesten vielleicht mit dem Gutachter absprechen, dass er, wenn er sieht, es ist nichts Wildes, kein großes Gutachten macht, sondern nur das Kurzgutachten.
Beim Abrechnen dann nicht vergessen, neben dem Netto-Betrag auch noch eine Unkostenpauschale iHv 20-25 € zu fordern.
Wenn es Probleme gibt und Du nicht Schuld bist am Unfall, kannst Du übrigens auch immer kostenlos zum Anwalt gehen. Muss als Rechtsverfolgungskosten der Schadensverursacher zahlen.
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