Zitat von
Maitre
Hmm, ich hab von Audi die Linie Ambition, da ist eine moderate Tiefrlegung von 10 - 20 mm drin (Serien Sportfahrwerk). Macht so eine Tieferlegung die Eintragung einfacher?
Spielt AFAIK keine wesentliche Rolle, solange nicht schleift, etc.
In einem Vergleichsgutachten (8x18 ET30) steht:
Code:
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Könnte aber vielleicht an das Worst-Case-Szenario bezogen sein -> das S-Line-Fahwerk -30mm. Jedenfalls war 100% jemand beim MT-Forum mit den ET31 A5 Felgen und -20mm FW (also Sportfahrwerk z.B. standard beim Ambition) und meinte, das da nichts schleift.
Kannst ja in der Werkstatt vom Buddy o.ä. den Test machen. Und dann ab zu TÜV mit Festigkeitsgutachten der Felgen und mit der EWG (da steht ja, dass der Reifen 245/40 freigegeben ist).
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