Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB/HFD

    Ort
    Taufkirchen
    Registriert seit
    03.02.2008

    8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Hi Leute.

    Hab mal irgendwo gelesen, daß man den HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen muss.
    Stimmt das?

    Hab nämlich bei meinem A4 zwar neu HU und AU drauf bekommen beim Kauf, aber (wie ich grad bemerkt hab) keine Papiere bekommen.
    Ist das schlimm?
    Gruß Markus

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von mz-a4
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB

    Registriert seit
    01.01.2007

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Dein Auto hatte noch nie eine HU oder ASU mitgemacht da erst nach 3 Jahren bei einem
    Neuwagen in Privatbesitz das erste mal geTÜVt wird.
    Also alles ok

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB/HFD

    Ort
    Taufkirchen
    Registriert seit
    03.02.2008

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Du irrst!

    Mein Auto lief als Mietwagen bei Sixt. Mietwägen müssen jedes Jahr HU und AU machen.
    Somit war beides bei mir fällig.
    Da ich Privatperson bin geht es nun ganz normal im Interval von 2 Jahren weiter.

    Daher kommt wieder meine Frage(n) aus Post 1 zum Zuge.
    Gruß Markus

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von checker01
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Mittelhessen
    Registriert seit
    04.11.2004

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Ja, musst du mitführen.
    Auf jeden Fall den AU Bericht, das nächste HU Datum steht ja in der Regel im Schein.
    Neid ist die deutsche Form der Anerkennung
    VCDS-Service Mittelhessen

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB/HFD

    Ort
    Taufkirchen
    Registriert seit
    03.02.2008

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Zitat Zitat von checker01
    Ja, musst du mitführen.
    Auf jeden Fall den AU Bericht, das nächste HU Datum steht ja in der Regel im Schein.
    Dann werd ich wohl am Freitag meinen Händler/Werkstatt mal besuchen.
    Danke dir.
    Gruß Markus

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von mz-a4
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB

    Registriert seit
    01.01.2007

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Zitat Zitat von reiser81
    Mein Auto lief als Mietwagen bei Sixt. Mietwägen müssen jedes Jahr HU und AU machen.
    Somit war beides bei mir fällig.
    Da ich Privatperson bin geht es nun ganz normal im Interval von 2 Jahren weiter.
    Deshalb habe ich schon sicherheitshalber Neuwagen+Privatperson geschrieben.
    Wusste ja nicht das deiner mal als rent-a-car lief.

    Deshalb wie checker schon schrieb: Mitführen

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB/HFD

    Ort
    Taufkirchen
    Registriert seit
    03.02.2008

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Jo, danke euch.
    Gruß Markus

  8. #8

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Zitat Zitat von reiser81
    Hi Leute.

    Hab mal irgendwo gelesen, daß man den HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen muss.
    Stimmt das?

    Hab nämlich bei meinem A4 zwar neu HU und AU drauf bekommen beim Kauf, aber (wie ich grad bemerkt hab) keine Papiere bekommen.
    Ist das schlimm?
    Mitführen ist laut STVZO keine Pflicht, sehr wohl aber aufheben und auf Verlangen vorweisen. Ohne die Berichte kannst Du aber Dein Auto nicht mehr zulassen oder ummelden. Daher würde ich Dir dringend raten, diese zu besorgen. Sollte der Verkäufer das nicht können, würde ich von ihm eine neue AU/HU verlangen.

    Gruß, Tom

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB/HFD

    Ort
    Taufkirchen
    Registriert seit
    03.02.2008

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Zitat Zitat von -tom-
    Mitführen ist laut STVZO keine Pflicht, sehr wohl aber aufheben und auf Verlangen vorweisen. Ohne die Berichte kannst Du aber Dein Auto nicht mehr zulassen oder ummelden. Daher würde ich Dir dringend raten, diese zu besorgen. Sollte der Verkäufer das nicht können, würde ich von ihm eine neue AU/HU verlangen.

    Gruß, Tom
    Also verkaufen oder ummelden hab ich die nächsten 2 Jahre sicher nicht vor.
    Hab den Audi ja erst im Februar gekauft.

    Verkäufer ist ein Händler (kein Audi). Bei dem war ich grad, aber der Junior-Chef ist ein paar Tage nicht da, und der Senior weiß nicht Bescheid.

    Aber generell haben die mind. ne Kopie von der AU-Bescheinigung in den Unterlagen und die Bescheinigung vom TÜV kann man nochmal ausdrucken hat er gemeint. Muss aber mit dem Junior-Chef nochmal sprechen nächste Woche.

    War auch eben grad beim TÜV.
    Ist KEINE Pflicht die Papiere im Fahrzeug mit dabei zu haben.
    Gruß Markus

  10. #10

    Re: 8E/B7: HU- und AU-Bericht im Fahrzeug mitführen

    Zitat Zitat von reiser81
    Also verkaufen oder ummelden hab ich die nächsten 2 Jahre sicher nicht vor.
    Hab den Audi ja erst im Februar gekauft.
    Umziehen darfst Du aber auch nicht.

    Gruß, Tom

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