Hi also ich habe letzte woche mein Fahrwerk ja eintragen lassen. Im gutachten steht es wie folgt drin.
So nun habe ich das Fahrwerk ja im Autohaus einbaun lassen. Hinten ist er allerdings wo er eh schon recht tief war nun noch mehr stükchen runter gekommen. Also muss er da auf jedefall 2 cm rauf wenn nicht bisschen mehr.
12. Das Abstandsmaß, Unterkante Verstellring zum unteren Gewindeende soll betragen:
min. VA (front axle) : 50 mm HA (rear axle) : 0 mm
max. VA (front axle) : 80 mm HA(rear axle): 25 mm
Außerdem muss der Abstand Radmitte – Radhausauschnittkante mindestens betragen
VA (front axle): 325 mm HA (rear axle): 325 mm
Wenn es heute klappt dann fahr ich zu einem bekannten und wir machen mal 8,5 mal 19 felgen drauf mit der bereifung die ich auch fahren will 235/35/19 also die maße wie ich sie auch mal fahre.
Nun meine eigentliche Frage:
Im Tüv gutachten steht drin *könnt ihr auf dem Bild dann nachlesen* wie er es mir eingetragen hat. Nun ich meine Frage sind das ja Feste maße die er mir da eingetragen hat oder? Nicht wie ich vielleicht gedacht hatte das das mindestmaße sind. Denn wenn ich nun hinten 2 cm höher gehe zb ist es ja nicht mehr vorschriftsgemäß eingetragen. Ich dacht mir vielleicht ist das egal naja geh ja nicht unter das Maß wies im gutachten steht sondern geh ja nun eigentlich wieder rauf. Was meint ihr dann nochmal zum tüv und den unterschied nochmal eintragen lassen? oder ist das nicht notwendig wegen den 2 cm weiter nach oben. Da sich ja dann auch das Radnabenmaß veränder von den 325mm die ich hinten eh nicth habe sondern 315mm auf dann eben zb 335mm. Ich überschreite ja aber eigentlich nicht mein Mindestemaß.
Naja is verzwickt um antworten wäre ich dankbar
p.s ich denke mir auch das naja es dann eben nimmer so ist wies ist und ichs dann eben nochmal neu eintragen müsste. Hm.. weiß nicht..
HIER DAS TÜV GUTACHTEN
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