Der nachträgliche Einbau einer Autogasanlage ist entsprechend den Einbauvorgaben der R67.01 oder der entsprechenden europäischen Norm DIN EN 12979 durchzuführen und durch die Fachwerkstatt zu bescheinigen.
Liegt dagegen für die gesamte Autogasanlage eine ECE-Genehmigung als Baueinheit (ECE R115) vor, kann der nachträgliche Einbau auf Basis §19(3) StVZO und unter Beachtung der Einbauanweisungen des Herstellers erfolgen. Eine abschließende Begutachtung des Einbaus ist durch eine Prüfstelle durchzuführen. Die ECE R115 greift bezüglich der Anforderungen an die Bauteile auf die Anforderungen der R67.01 zurück. Die Anforderungen bezüglich des Abgasverhaltens werden hierbei im Rahmen von Familiengutachten überprüft. Diese ECE Regelung für die Typgenehmigung von Autogassystemen für den nachträglichen Einbau ist erst vor kurzem verabschiedet und im Verkehrsblatt veröffentlicht worden.
Bei der Nachrüstung eines Fahrzeuges mit einer Autogasanlage erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn die zuvor genannten Anforderungen nicht eingehalten worden sind.
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