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  1. #1

    8D/B5: Gasanlage und 1.8 T ???

    Hallo leute möchte mir eine Gas Anlage einbauen aber ich hab ein paar Fragen an euch.

    Und zwar fahre ich einen 1.8 T ist das sinnvoll den umzurüsten oder macht der Motor das nicht mit oder so.

    Und welche Gasanlage ist vernünftig und von welcher sollte man die finger lassen?

    Danke schon mal im voraus.........

  2. #2

    8D/B5: Re: 8D/B5: Gasanlage und 1.8 T ?


  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von oposum
    Modell
    kein Audi A4/S4
    MKB/GKB
    war CDNC

    Ort
    Niederrhein
    Registriert seit
    06.11.2005

    Re: 8D/B5: Re: 8D/B5: Gasanlage und 1.8 T ?

    Zitat Zitat von dr.pascha
    willst du die ohne erfahrung einbauen und abstimmen oder hast noch jemanden der dies kann?! ansonsten hat z.b. laziii beim 1.8t ne stargas und ist ziemlich zufrieden damit!

  4. #4
    Domenikus
    Gast

    Re: 8D/B5: Gasanlage und 1.8 T ?

    Na ja, immerhin benötigst du dann immer noch Teile bzw. das Gutachten, um die Anlage benutzen zu können ... lt. deinem Verkäufer für weitere 410,-€ und dann ist die immer noch nicht eingebaut..

    Ich kenne mich damit nicht 100% aus, aber muss man(n) eine Gasanlage nicht von einem Fachmann einbauen lassen um den Stempel zu bekommen??

  5. #5
    Domenikus
    Gast

    Re: 8D/B5: Gasanlage und 1.8 T ?

    Hab`s gefunden:
    Der nachträgliche Einbau einer Autogasanlage ist entsprechend den Einbauvorgaben der R67.01 oder der entsprechenden europäischen Norm DIN EN 12979 durchzuführen und durch die Fachwerkstatt zu bescheinigen.

    Liegt dagegen für die gesamte Autogasanlage eine ECE-Genehmigung als Baueinheit (ECE R115) vor, kann der nachträgliche Einbau auf Basis §19(3) StVZO und unter Beachtung der Einbauanweisungen des Herstellers erfolgen. Eine abschließende Begutachtung des Einbaus ist durch eine Prüfstelle durchzuführen. Die ECE R115 greift bezüglich der Anforderungen an die Bauteile auf die Anforderungen der R67.01 zurück. Die Anforderungen bezüglich des Abgasverhaltens werden hierbei im Rahmen von Familiengutachten überprüft. Diese ECE Regelung für die Typgenehmigung von Autogassystemen für den nachträglichen Einbau ist erst vor kurzem verabschiedet und im Verkehrsblatt veröffentlicht worden.

    Bei der Nachrüstung eines Fahrzeuges mit einer Autogasanlage erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn die zuvor genannten Anforderungen nicht eingehalten worden sind.



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