Ergebnis 1 bis 15 von 15
  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von FaNatIC
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    Audi A4 8D/B5
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    Fussraumbeleuchtung

    Moin Moin!

    also folgendens: hab beim ATU eine fussraumbeleuchtung gefunden (also so ne röhre) und nun wollt ich folgendes wissen, könnte man mit sonem ding probleme beim TÜV/Grünen oder sonst was bekommen?sind die überhaupt in der StvZo zugelassen?!kenn mich mit den dingern einfach net aus...und bei dem ganzen zettelsch... blickt man ja auch e nimmer durch

    gruss fanny
    Audi A4 1.8 / Audi A4 Avant 1.8T Quattro / Audi A4 Cabrio 1.8T

  2. #2
    Ehrenmitglied Avatar von UweS
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    Auf dem Karton steht vermutlich ganz klein "nicht zulässig im Bereich der StVZO".

    Schöne Grüße
    Uwe
    Ich fahre wieder AUDI!


  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von FaNatIC
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    ahh ok danke...super

    auf dich is eben verlass...ausser das du mir noch immer keine bilder geschickt hasst von deiner motorabdeckung

    gruss fanny
    Audi A4 1.8 / Audi A4 Avant 1.8T Quattro / Audi A4 Cabrio 1.8T

  4. #4
    Ehrenmitglied Avatar von UweS
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    SCH....E!!

    Ich mach nachher mal welche ...

    Schöne Grüße
    Uwe
    Ich fahre wieder AUDI!


  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von FaNatIC
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    hehe ne bleib mal ganz unrihig. mach dir kein stress hat ja zeit .

    gruss fanny
    Audi A4 1.8 / Audi A4 Avant 1.8T Quattro / Audi A4 Cabrio 1.8T

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von AudiA4Fan
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    kannst die röhren im fussraum verbauen
    alles was unterhalb der fenster ist . soll erlaubt sein.
    Musst mal im Internet schauen hatte das letztens im fernseh gesehn.
    Gruß
    Olli



  7. #7
    Ehrenmitglied Avatar von UweS
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    Zitat Zitat von AudiA4Fan
    alles was unterhalb der fenster ist . soll erlaubt sein.
    Stimmt nicht.

    Schöne Grüße
    Uwe
    Ich fahre wieder AUDI!


  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von AudiA4Fan
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    Audi A4 8D/B5
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) dürfen an Kraftfahrzeugen und
    ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig
    erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

    Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
    explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.

    Dringt die Innenbeleuchtung oder die Fussraumbeleuchtung nach aussen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte.

    Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.


    Dürfte also erlaubt sein.
    Gruß
    Olli



  9. #9
    Ehrenmitglied Avatar von UweS
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    Grundsätzlich muß jeder Beleuchtungskörper, der im Fahrzeug verwendet werden soll, eine allgemeine Bauartgenehmigung aufweisen, kenntlich am e-Prüfzeichen. Und meines Wissens gibt es die prinzipiell nicht für Beleuchtungsröhren.
    Ausnahme (inzwischen nicht mehr lieferbar): drittes Bremslicht.

    Schöne Grüße
    Uwe
    Ich fahre wieder AUDI!


  10. #10
    Moderator/Forensponsor Avatar von Karl
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    Glühbirnen kannst du im Auto anbringen, weil sie Teile sind, die keine ABE benötigen. Dabei muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein, also unter der Scheibe z.B.

    Leuchtstoffröhren gehören NICHT zu den Teilen, die keine ABE brauchen. Also brauchst du eine. Leuchtstoffröhren mit ABE gibt es aber nicht, also darfst du keine verbauen, egal wo.
    A4 Avant 2.8 quattro BJ9/00 MJ01 AMX/DWM | A4 Avant 1.9 TDI BJ7/98 MJ98 AFN/DHF | A4 1.8 BJ7/97 MJ97 ADR/DDU "Aktionspaket"

  11. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von AudiA4Fan
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    Re: Fussraumbeleuchtung

    ok gebe mich geschlagen wenn keine prüfnummer drauf sind dann ist es sicherlicht nicht legal
    aber ich hatte bissher noch keine Probleme damit.
    Gruß
    OLli



  12. #12

    Re: Fussraumbeleuchtung

    Also darf ich eurer Meinung nach auch keine Neonröhren im Fußraum haben die gekoppelt über das "Türe öffnen" sind? Das hat bei mir nämlich noch kein TÜV bemängelt...

    Im Fahrbetrieb leuchtet mir das ja alles ein, dass man die nicht anhaben darf. Ebenso eine andersfabrige Innenraumbeleuchtung, da die ja andere VT´s ablenkt.


  13. #13

    Re: Fussraumbeleuchtung

    das interessiert mich jetzt auch mal!
    wie schaut es aus wenn so eine neonröhre (rot oder blau) ohne prüfzeichen als "einstiegsbeleuchtung" gelten soll?
    also die würde ja nur leuchten wenn die tür auf ist! und mit offener tür fährt man ja nur selten

    darf man diese dann verbauen ohne das tüv & grün was sagt? bzw. sagen kann?

  14. #14

    Re: Fussraumbeleuchtung

    hab auch neonröhren verbaut und bin probemlos durch die HU gekommen
    entweder der Prüfer war blind oder es juckt ihn nicht.

  15. #15
    Benutzer Avatar von DeTune
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    ttt

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    Re: Fussraumbeleuchtung

    Zitat Zitat von grand
    hab auch neonröhren verbaut und bin probemlos durch die HU gekommen
    entweder der Prüfer war blind oder es juckt ihn nicht.
    Bei mir gehen die Röhren auch bei offener Tür an und der Prüfer beim TÜV hat sie definitiv gesehen, aber mit Absicht übersehen und kein Wort darüber verloren.

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