Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AFN

    Ort
    01609 Gröditz
    Registriert seit
    14.07.2003

    Fällt Batterie unter Gewährleistung bei Gebrauchtwagen Kauf ?

    Hallo
    Es geht um den A4 meines Schwagers mit dem gedrehten km Stand den wir am 9.8.2006 gekauft haben.
    Jetzt sind uns weitere Mängel zum Vorschein gekommen.
    1. Batterie er hat früh das Problem das die Bremsenverschleißanzeige aufleuchtet obwohl die beläge noch sehr gut sind. Batteriespannung fällt bei Kälte zuweit ab & es kündigt sich also der Batterietod an oder ???
    2. Radio die Lautstärke läst sich nicht Regeln entweder ganz leise oder gleich wieder ganz laut & das auch nur bei kälte.

    Das Radio ist auf jeden Fall Gewährleistung & die Batterie ????
    Werde es aber eh über den Anwalt mitteilen & wollte von euch nur mal Tips wissen ob nun die Batterie unter Gewährleistung fällt oder nicht.

    Denis 76

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    04.03.2003

    Re: Fällt Batterie unter Gewährleistung bei Gebrauchtwagen Kauf ???

    Zitat Zitat von Denis 76
    & die Batterie ????
    Nein, fällt nicht darunter.

  3. #3

    Re: Fällt Batterie unter Gewährleistung bei Gebrauchtwagen Kauf ???

    Kann man so pauschal nicht sagen.

    Grundsätzlich fällt erst mal alles unter Gewährleistung. Die Frage ist dann nur, inwieweit der Mangel (durch natürlichen Verschleiß) bei Dir aufgetreten ist oder eben bereits bei Übergabe vorlag.

    Normaler Weise hilft einem da im ersten halben Jahr eine Beweislastumkehr, so daß der Händler beweisen müßte, daß der Mangel nicht bei Übergabe vorlag.

    Ausnahme: wenn die Vermutung, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, nicht mit dem Art des Mangels oder der Art der Sache vereinbar ist.

    Dies kann bei gebrauchten Sachen so sein. Da muß man aber auf die Umstände gucken.

    Wie lang ist die Übergabe her? Wie viele Kilometer bist Du gefahren? Ist das eine typische Verschleißerscheinung bei Batterien? Etc....

    Wenn Du den Wagen aber schon etwas hast, ist bei Batterien in der Tat eher dabon auszugehen, daß die Beweislastumkehr nicht greift - das heißt, Du müßest beweisen (was schwer ist), daß der Mangel bei Übergabe bereits vorlag.

    Im Ergebnis hat Julian damit dann vermutlich recht (auch wenn es nicht ganz so sehr schwarz oder weiß ist).

    Gruß,

    Sven
    Schöne Grüße, Sven

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    04.03.2003

    Re: Fällt Batterie unter Gewährleistung bei Gebrauchtwagen Kauf ???

    Zitat Zitat von onkelschnitzel
    Die Frage ist dann nur, inwieweit der Mangel (durch natürlichen Verschleiß) bei Dir aufgetreten ist oder eben bereits bei Übergabe vorlag.
    Das impliziert aber, daß die Batterie weniger als 6 Monate nachweislich alt ist und wie Denis irgendwo anders geschrieben hatte, scheint sie mehrere Jahre alt zu sein. Und Batterie ist ein Verschleißteil. Daher mein Schluß, daß er damit (Gewährleistung) auflaufen wird.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Audi A4 8D/B5
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    14.07.2003

    Re: Fällt Batterie unter Gewährleistung bei Gebrauchtwagen Kauf ?

    Das Auto ist Ez. 99 & die Batterie wird noch die erste sein (ist vom Moll & mit einer Audi Teilenr.)

    Er bekommt ja jetzt meine "alte" Varta Dynamic Blue mit 73 % Kältestromleistung was bei mir mit Sandheizung zuwenig ist.

    Weden es aber über den Anwalt in einem Zug mit dem Radiomangel anzeigen & sehen wie er reagiert & wissen wir ebend nun schon das wir wenig Erfolg bei der Batterie haben werden.

    Denis 76


  6. #6

    Re: Fällt Batterie unter Gewährleistung bei Gebrauchtwagen Kauf ?

    Is ja letztlich Wurscht, aber:
    Zitat Zitat von Denis 76
    ...den wir am 9.8.2006 gekauft haben...
    Theoretisch würde die Gewährleistungsumkehr also noch greifen. Den Wagen hat er vor knapp 4 Monaten gekauft. Unwichtig ist, wie alt die Batterie beim Kauf schon war.

    Ich habe allerdings eben das Kaufdatum seines Autos überlesen. In der Zeit wird er wohl auch den Wagen schon ordentlich genutzt haben. Insofern stimmt auf jeden Fall, was Du gleich zu Anfang schriebst.

    Wollte Dich auch nicht angreifen, lediglich eine differenzierte Darstellung bieten, falls jemand mit einem ähnlichen Problem später in diesem Beitrag Hilfe sucht.

    Pauschal kann man es nämlich wirklich nicht sagen. Nur als Beispiel:
    Sollte sich zum Beispiel rausstellen (es gibt noch andere Fälle!), daß die Batterie nicht auf Grund von Verschleiß den Geist aufgegeben hat, sondern auf Grund eines atypischen Defektes, bleibt es bei der Beweislastumkehr zu Gunsten von Denis.

    Bei einer Batterie wird wohl keiner nachforschen, woran der Mangel lag, entschieden wurde dies aber zum Beispiel tatsächlich so im Fall eines Porsche-Fahrers, bei dessen 944 S 2(10,5 Jahre alt und 122.000 km runter) die Ventilfeder eines Zylinders brach und es infolge dessen zu einem kapitalen Motorschaden kam und dies 700 km nach Übergabe des Fahrzeugs.
    Dies sei ein untypischer Mangel gewesen, somit kein normaler Verschleiß. Das OLG Köln stellte fest, daß der Händler trotz der Umstände, daß es sich um ein altes, gebrauchtes Auto handelte und der Motor generell ein Verschleißteil ist, nicht von der Beweislast befreit ist.
    Der Gegenbeweis dafür, daß der Mangel noch nicht bei Übergabe angelegt war, gelang dem Händler natürlich nicht - Folge: er mußte zahlen.

    Der Gang zum Rechtsanwalt kann also bei teureren Sachen manchmal wirklich lohnen..

    Schöne Grüße,

    Sven
    Schöne Grüße, Sven

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    04.03.2003

    Re: Fällt Batterie unter Gewährleistung bei Gebrauchtwagen Kauf ?

    Zitat Zitat von onkelschnitzel
    Den Wagen hat er vor knapp 4 Monaten gekauft. Unwichtig ist, wie alt die Batterie beim Kauf schon war.
    Nein, wieso ist das unwichtig? Nach Deiner Idee würde er ja auch einen Schaden ersetzt bekommen, wenn er innerhaöb der Gewährleistungsfrist einen schweren Unfall baut, da die Bremsen aufgebraucht waren.

    Eine Ventilfeder ist kein Verschleißteil, daher gelten hier andere Regeln.


  8. #8

    Re: Fällt Batterie unter Gewährleistung bei Gebrauchtwagen Kauf ?

    Zitat Zitat von Julian
    Nein, wieso ist das unwichtig? Nach Deiner Idee würde er ja auch einen Schaden ersetzt bekommen, wenn er innerhaöb der Gewährleistungsfrist einen schweren Unfall baut, da die Bremsen aufgebraucht waren.

    Eine Ventilfeder ist kein Verschleißteil, daher gelten hier andere Regeln.

    Unwichtig ist das Alter der Batterie beim Kauf insofern, als daß ihm vom Grundsatz her die Gewährleistung zusteht, egal wie alt die Sache ist. Die Gewährleistung beginnt zudem natürlich erst mit dem letzten Kauf zu laufen. Somit steht ihm auch bei einer 15 Jahre alte Batterie ab dem Zeitpunkt des (Gebraucht-)Kaufs die Gewährleistung zu.

    Das ist natürlich nur der Grundsatz. Dann muß man sich die Ausnahmen angucken.

    Hier ist es wie gesagt nicht einfach möglich zu sagen: Gebrauchtsache = keine Gewährleistung und nicht mal möglich zu sagen: gebrauchtes Verschleißteil = keine Gewährleistung.

    Ob eine Ventilfeder ein Verschleißteil ist, weiß ich nicht - darauf kam es aber auch nicht an:

    Dem Gebrauchtkäufer im Beispielsfall hat sich der Motorschaden zunächst als Ereignis dargestellt, welches verschleißbedingt bei dem Alter und der Fahrleistung auftreten kann. Scheinbar also Pech.

    Tatsächlich war der Motorschaden jedoch Folge eines atypischen Ereignisses, welches also unabhängig von Alter und Fahrleistung auftreten konnte. Damit hat er´s gut und ist nicht in der Pflicht zu beweisen, daß der Schaden nicht schon bei Übergabe angelegt war.

    Gruß,

    Sven


    P.S.: wenn er einen Unfall baut, greift die Beweislastumkehr selbstverständlich für den Blechschaden nicht - die Vermutung, daß der Schaden nicht schon bei Übergabe vorlag, wäre mit der Art des Mangels unvereinbar. Ob bzgl. der Bremsen die Beweislastumkehr greift, hängt wieder von den Einzelumständen ab (wie lange ist die Übergabe her, wie viele km gefahren ect. etc.).
    Der Blechschaden wäre in der Tat aber doch als Mangelfolgeschaden über die Beweislastumkehr "abwickelbar", wenn herausgestellt würde, daß die Bremsen aus anderem Grund und nicht aus Verschleiß ihren Dienst versagten (etwas weil sie falsch angebaut waren)

    P.P.S.: Das alles bezieht sich übrigens immer nur auf die Frage, ob die Beweislastumkehr greift. Wenn dem Käufer der Beweis möglich ist, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, steht immer die Gewährleistung zu..
    Schöne Grüße, Sven

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