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  1. #1
    DavJef
    Gast

    Frage zu Fensterscheiben tönen

    Guten morgen an euch alle da draußen!!

    Ich hätte mal ne Frage wegen Scheiben tönen. Und zwar wollte ich meine Scheiben im Ausland fönen lassen. Dort macht es eine Firma. Wie ist das hier mit dem guten, alten TÜV??? Muß das eine bestimmte Durchlässigkeit haben, oder wie ist das?? Achso, die tönen auch die Fahrer- und Beifahrerscheibe, aber nur ganz leicht, ist das erlaubt???

    Danke für eure Antworten.

  2. #2

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    hallo,

    also mal folgendes zum tönen:

    hinteren u heckscheibe tönen lassen:
    nur erlaubt wenn du dafür ne abe hast und nen rechten ausenspiegel ausenspiegel sollte kein problem sein ... abe .. wer weiß ...

    seitenscheiben:
    VERBOTEN kostet 3 punkte und 80 euros oder o ähnlich ...

  3. #3
    DavJef
    Gast

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    Also müsste ich dann mit den hinteren Scheiben zum TÜV fahren wegen der ABE, wenn ich es richtig verstanden habe??

    Und ist es echt net mal erlaubt ein klein wenig vorne zu tönen??

  4. #4

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    doch es ist erlaubt auch vorne zu tönen, jedoch darf die tönung am ende nicht mehr als 30% betragen (Serienmäsige tönung ab werk miteingerechnet)

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Avant
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    ANB / ???

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    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    Unsinn!

    Vorn gibts definitiv keine Tönung mit TÜV - keine Folie, kein Fluten etc. auch wenns im Ausland gemacht wird!

    Das Thema wurde in diesem Forum und in zig-tausend anderen schon diskutiert.

    Einziger Weg... Fahrzeug auf einen Angehörigen der NATO-Streitkräfte in Dtl. zulassen und somit Sonderregelungen geniessen... 32er Kennzeichen mit "HK", schwarze Scheiben ringsum.... der perfekte Ami-Look halt.

    Amen!

    Krelli

  6. #6

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    und warum bieten das gewisse firmen an???

    http://www.kaefershop-niederrhein.de/glastone.html
    Gruß N.

  7. #7
    ThorsHammer
    Gast

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    ....weil die originale Tönung schon fast 30 Prozent ausmacht, also sind Folien (lt.Gesetz) nicht mehr erlaubt

  8. #8

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    @thorshammer:
    die bieten das an weil gesetzlich folien für vorne verboten sind, fluten aber nicht??????? NEIN es ist alles verboten was über 30% hinausgeht.

    misst eure scheiben was für eine lichtdurchlässigkeit sie haben, bis 30% könnt ihr hochgehen (egal ob folie oder fluten,...) das die orig. scheibe schon fast 30% hat und sich das bißchen dann nicht mehr lohnt iss ein anderes thema. wir reden hier über gesetzliche Bestimmungen, und die sind: MAX 30%,man muss dafür NICHT INS AUSLAND fahren oder sone SCHEIS Nato-ummeldung oder so.

    was gibts daran nicht zu kappieren????????

  9. #9
    ThorsHammer
    Gast

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    ich find es sieht überhaupt nicht gut aus dass nur heckscheibe und hintere fenster getönt sind, bringt eine gewisse unregelmässigkeit in die karosserielinie hinein

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
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    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    Zitat:

    "...misst eure scheiben was für eine lichtdurchlässigkeit sie haben, bis 30% könnt ihr hochgehen (egal ob folie oder fluten,...) das die orig. scheibe schon fast 30% hat und sich das bißchen dann nicht mehr lohnt iss ein anderes thema. wir reden hier über gesetzliche Bestimmungen, und die sind: MAX 30%,man muss dafür NICHT INS AUSLAND fahren oder sone SCHEIS Nato-ummeldung oder so...."

    ---------------------------

    Das ist doch totaler Blödsinn! Selbst wenn meine vorderen Seitenscheiben aus Klarglas wären oder eine Tönung von 5% haben, darf ich auf diese keine Folien mit zusätzlicher Tönung aufbringen. Gleiches gilt für diesen Scheibe-Flut-Kram!

    Diese Regelung schreibt der Gesetzgeber vor - über Sinn und Unsinn lässt sich hierüber sowieso streiten. Nehmt das bitte so als gegeben hin und basta.

    @freak82

    Woher nimmst du diese Erkenntnisse???? Welche Verordnung? Erlass?

    MfG


  11. #11
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen


    "...Verarbeitungsverfahren wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.
    Kommen derartige Verfahren nachträglich zur Anwendung, erlischt die Bauartgenehmigung für das Sicherheitsglas und nach Auffassungs des Kraftfahrtbundesamtes entsprechend §19 Abs.3 Nr.4 StVZO auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Da Scheiben bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile sind, bedürfen diese einer gültigen Bauartgenehmigung. Einzelabnahmen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der vorgelegten Art oder Teilegutachten könen einen Verstoß gegen die Bauartgenehmigung NICHT ausgleichen !
    Das Kraftfahrtbundesamt wird diesen Fall aufgreifen und sich für eine Zurücknahme dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung einsetzen."

    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  12. #12

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    @ Krelli

    Mensch, da biste ja wieder !!
    Kaum wieder da, schon wieder hart am diskutieren hier
    Ehrlich gesagt find ich diese gestzl. Regelung auch totalen Quatsch... und irgendwie scheint sich auch keiner dran zu halten... nichma ab Werk ... habe schon einige Geländewagen und LImousinen Bj.2003/2004er Reihe gesehn die vorne getönt hatten. Aber vielleicht sinds ja Re-Importe aus den US.
    Naja...ich will jedenfalls auch vorne dann ne leichte Tönung haben, da gibts ja Mittel und Wege 8) hoffentlich komm ich nie in ne Kontrolle wo du dabei bist
    Auf jeden Fall hab ich mich schon persönlich mit nem Folia_Tec MA unterhalten und der hatte mir auch was erzählt von wegen 30 % vorn ,sind erlaubt. Der hatte also auch keinen richtigen Durchblick...

  13. #13
    DavJef
    Gast

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    Ja ok, aber was ist mit den hinteren Scheiben?? Wie stark dürfen die denn getönt sein?

  14. #14

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    Die kannste theoretisch schwarz anmalen...wenn du ihn als LKW zulassen willst Ne mal im Ernst, brauchst nur ne Folie nehmen die auch ne ABE hat, dabei geht es aber kaum um die Lichtdurchlässigkeit, sondern um die Fähigkeit richtig "splittern" zu können.

    Es gibt eigentlich fast schwarze...der Auswahl und Geschmack sind keine Grenzen gesetzt...außer vorn...da wirds halt in Deutschland nix. (was meiner Meinung nach auch richtig ist.)

  15. #15
    DavJef
    Gast

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    aslo wenn ich es im ausland machen würde, müsste ich dann mit den hinteren scheiben dann zum TÜV fahren, oder hab ich da was falsch verstanden??

  16. #16
    Erfahrener Benutzer

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    11.11.2002

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    wenn du es im ausland machen lässt und die folien (oder was auch immer) hat eine abe must tdu nix weiter machen, als diese abe immer im fahrzeug mitzuführen. wenn keine abe, dann ab zum tüv...

  17. #17
    Erfahrener Benutzer
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    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    Wenn auf der im Ausland angebrachten Folie kein Prüfzeichen drauf ist, oder diese zufälligerweise beim Einkleben weggeschnitten wurden, dann auch nix mit TÜV.

    Alle nachträglich angebrachten Scheibenfolien müssen mit einem von innen ersichtlichen und lesbaren Prüfzeichen zugelassen sein. Ist wichtig, denn es gibt Folien ohne dieses Zeichen und diese dürfen nicht im Berecih der StVZO eingesetzt werden. Diese sind dann dazu bestimmt um das Toilettenfenster zu Hause abzudunkeln...

    @ mounty

    Recht hast du. Dabei muss nicht mal ein Mitarbeiter des KBA dahinterkommen. Hab das selber schonmal durchgezogen. Ergebnis: Ein Kopf bei der DEKRA rollte und ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung! Weil A: Ein Gutachten gefäscht wurde und B: dieses vom DEKRA-Mensch absigniert.

    mfg

  18. #18
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    Hallo

    @krelli

    Mein reden, *was nützt eine Eintragung wenn sie gegen GELTENDE GESETZE verstößt*!!! sie NUTZT NIX!!!!!!

    Hab hier bei uns schon jemanden Flennen sehen weil er Vor ORT die Folie wieder rausreißen durfte die man Ihm in die Vorderen Scheiben für teuer Geld eingeklebt hatte mit dem versprechen das wäre erlaubt

    so mehr sag ich auch nich mehr zu solchen Themen.

    gruß mounty
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  19. #19

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen

    irgendwie haben wir das thema doch schon oft genug gehabt .. aber nun ja also sag ich nochmals was dazu ...

    hinten nur mit abe ... abe = nicht zum tüv aber abe immer dabei haben!!!

    bei den vorderen scheiben gibts 2 ausnahmemöglichkeiten:

    1.) auf attest vom arz - dann mußte aber extrem gegen sonne allergisch sein
    2.) bis 30% tönen (glaube es waren 30% ) aber dann nur mit einzelabnahme, und vermessungsstand... kostet aber ca 800 euro und macht so gut wie kein tüv ... hab bisher auf treffen nur 2 leute gesehen die das so gemacht haben, wos auch eingetragen ist!

  20. #20

    Re: Frage zu Fensterscheiben tönen


    Hab hier bei uns schon jemanden Flennen sehen weil er Vor ORT die Folie wieder rausreißen durfte...
    ja hab ich ich mußte sie damals rausreisen ... wußte aber schon vorher das es nich erlaubt iss ... man soll sich halt nur net erwischen lassen ... mich hatten sie nach nem 3/4 jahr erwischt ...

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