Nö, aber einfach ein weiterer Absicherungsversuch. Und um es nochmal klar zu formulierern, du hast das ja vorher gewusst und bei Vertragsabschluss unterschrieben. Wenn dann hättest du gleich vor Unterschrift auf die Wartungen bei Audi hinweisen müssen und diese Forderung im Vertrag streichen lassen müssen.
Kannst ja versuchen das ganze anzufechten. Viel Glück.
Unter Mobilitätsgarantie habe ich immer verstanden, dass dich Audi mobil hält. D.h., du wirst zum nächsten Audihändler abgeschleppt und bekommst einen Leihwagen. Damit bist du mobil. Für Reparaturen zahlst du aber trotzdem voll.
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