Ergebnis 1 bis 11 von 11
  1. #1
    Benutzer Avatar von Pipo
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2011
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
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    Schwarze Xenon Scheinwerfer mit rotem Akzent

    Hallo Forum,

    in einem Video hab ich diese Scheinwerfer gefunden und hab ein paar Fragen dazu...

    Ist es in Deutschland erlaubt mit solchen Scheinwerfern umher zu fahren? (vllt ne Grauzone?)
    Und falls ja, hat jemand sowas (oder etwas ähnliches) schon gemacht?

    Ich finde den roten Akzent richtig gut und kann mir vorstellen, dass das bei einem schwarzen Auto klasse aussehen würde.

    Grüße

    Edit: hab noch eine Seite mit Bildern gefunden: hier

  2. #2
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    Da es sich um eine bauartliche Veränderung der Scheinwerfer handelt is die ABE erloschen
    hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
    fährste quer...siehste mehr

    ehemals A4-Avant-TDI

    mein Teilemarktblog http://www.a4-freunde.com/blog.php?248-K%E4ufe-und-Verk%E4ufe-im-Teilemarkt




  3. #3
    Benutzer Avatar von Yoshifry
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    Audi A4 8K/B8
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    Es gibt eine Firma die Macht die Scheinwerfer auf und lackiert die dann von innen. Allerdings weis ich nicht mehr wie die heißt. Ob es erlaubt ist, keine ahnung. Frag am besten direkt beim TÜV nach

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fernmelder
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    Audi A4 8E/B7
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    Hat A4-Avant doch bereits gesagt, jegliche bauartliche Veränderung für zum erlöschen der BE.
    Geändert von Fernmelder (09.02.2016 um 20:58 Uhr)
    Aus Datenschutzgründen blinke ich nicht mehr

  5. #5
    Benutzer Avatar von Pipo
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    Audi A4 8K/B8
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    Zitat Zitat von A4-Avant-FSI Beitrag anzeigen
    Da es sich um eine bauartliche Veränderung der Scheinwerfer handelt is die ABE erloschen
    Hast du vllt eine Definition dafür, was eine bauartliche Veränderung genau bedeutet? Nach meinen Vorstellungen, mach ich ja "nur" den Scheinwerfer auf und Färbe ein paar Teile. Mir ist klar das ich keine Reflexionsflächen bemalen darf, weil sie dann ihre Funktion verlieren. Aber der Xenonbrenner an sich hat das ja nicht mehr. Allerdings kann ich mir schon vorstellen was ich zu hören bekomme wenn ich deswegen beim TÜV frage...

  6. #6
    Benutzer Avatar von Yoshifry
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    Audi A4 8K/B8
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    Zählt denn umlakieren in dem Fall als bauartliche Veränderungen? Als Bauart verstehe ich die Form eines Objektes, nicht die Farbe.

  7. #7
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    kein Audi A4/S4

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    Er ist nicht in dem Zustand wie ab Werk ergo bauartverändert
    hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
    fährste quer...siehste mehr

    ehemals A4-Avant-TDI

    mein Teilemarktblog http://www.a4-freunde.com/blog.php?248-K%E4ufe-und-Verk%E4ufe-im-Teilemarkt




  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
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    Audi A4 8E/B7
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    Bitte einmal hier lesen: http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20D...20BE%20PPT.pdf

    Je nachdem, was lackiert wird, kann es zum Erlöschen der BE kommen.
    So streng sind die Regeln nicht mehr.
    When I was young I was known as ...

  9. #9
    Benutzer Avatar von Yoshifry
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    Link geht nicht

  10. #10
    Benutzer Avatar von Pipo
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    Audi A4 8K/B8
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    Naja nach meinem Verständnis ist es keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, solange mein Licht dadurch nicht schlechter wird. Allerdings ist es ja auch ein bisschen nervig, dass jedes mal erklären zu müssen. Man bekommt ja schlecht eine Bescheinigung dafür, dass es keine Beeinträchtigung nach sich zieht

  11. #11
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    kein Audi A4/S4

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    Es geht nicht darum ob dein Licht schlechter wird sondern ob es zu unerwünschten Streulicht durch Reflexionen kommen kann. Das kannst du nicht garantieren es sei denn du macht Optische Messungen die dieses belegen, denn das müssen Scheinwerferhersteller machen. Also ist das Lackieren von Innenteilen eines Scheinwerfers eine Grauzone die sich sicherlich im Schadensfall gegen einen richten könnte.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

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