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  1. #21
    Erfahrener Benutzer Avatar von Hu-Cky
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    Zitat Zitat von a3autofahrer Beitrag anzeigen
    Hi Hu,
    ja ist ein 8K, aber sehr schön (und) dezent. Hast Du es beibehalten? Welche ET fährst Du?
    Hi a3,

    ja, hab's ja geschrieben, ein anderes Modell....
    wollte auch nur den Unterschied bei 5mm Spurplatten pro Seite zeigen.
    Vorne wären 8mm möglich gewesen, war aber unsicher, weil im Gutachten was Stand von wegen
    passt nur bei 5mm Fase....
    habe da jetzt 3mm bis zur Außenkante, also genau so wie hinten mit 15mm Platten.

    Felgen fahre ich die Serienfelgen 8x19 ET26, vorne also effektiv ET 21 und hinten ET 11
    allerdings beim Allroad mit den dicken Kotis.

    Unterschied hinten natürlich wesentlich deutlicher....

    Gruß, Hu-Cky
    ... 6 Richtige (in Reihe) und trotzdem kein Dach über dem Kopf ...

  2. #22
    Benutzer Avatar von a3autofahrer
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    Kurzes Update, hatte am WE endlich geschafft die Spurplatten zu montieren. Vorne: 5 mm und hinten 10 mm pro Seite. War gerade beim Dekra-Zentrum, um es eintragen zu lassen.

    Konnte aber wieder vom Hof fahren, weil es nur dann gemacht wird, wenn ein aktuelles Vermessungsprotokoll mit vorgelegt werden kann. Mein vorhandenes Protokoll ist genau 2 Monate alt und es beinhaltet zwar die neuen Tieferlegungsfedern, aber noch nicht die Spurplatten. Hinweis vom Sachverständigen: Mit 2 Monaten ist das Protokoll für den Eintragungszweck zu alt, es wird dann als Anlage an das Änderungsgutachten mit angehängt.

  3. #23
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    kein Audi A4/S4

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    Seit wann muss für Spurplatten vermessen werden? Wüßte nicht das das in deren Gutachten drin steht! Such dir nen anderen Prüfer.
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  4. #24
    Benutzer Avatar von a3autofahrer
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    Audi A4 8E/B7
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    Deshalb habe ich es hier mal reingestellt.

    Das blöde ist aber, dass vor 8 Wochen die Vermessung gemacht wurde, um den Einbau der neuen Stoßdämpfer, Federn und sämtlicher Querlenker entsprechend abzuschließen. Also mein Vermessungsprotokoll ist vom 28.5.15. Das Protokoll ist dem Prüfer (Sachverständige) aber zu alt.

    Wenn ich mir einen anderen suche, wer darf denn Technische Änderungen nach §21 machen?

    PS: Habe noch mal bei der Dekra angerufen, leider nur einen Prüfer und keinen sogenannten Sachverständigen erreicht. Ich habe mal nach Richtlinien gefragt, an denen sich Dekra intern orientiert wird. Die Aussage die mir präsentiert wurde, war dann, dass der Sachverständige selber für die Eintragungen haftet, solche Richtlinien sind nicht öffentlich. Von daher ist mir das auch klar, dass die Sachverständigen sich quasi immer mit einem Bein im Knast fühlen müssen und sich mehr als nötig absichern.

    Egal, ich fahre nachher zum vermessen, dann habe ich es vom Tisch.
    Geändert von a3autofahrer (28.07.2015 um 15:10 Uhr)

  5. #25
    Moderator Avatar von fctriesel
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    Als ich meinem Prüfer das Vermessungsprotokoll präsentiert hatte meinte er nur kannste wegpacken, dein Problem wenn die Reifen radieren.
    Sent from my Nokia 3210.

  6. #26
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Also bei Federn oder Fahrwerk kann ichs ja verstehen, aber bei Spurplatten absoluter Blödsinn mit der Vermessung, da sich wenn nur der Sturz ändert aber nicht die Spur und der Sturz ist minimal und kann eh nicht vermindert werden.

    Vor allem warum ne Abnahme nach §21 bzw 19.2, das ist ne popelige Abnahme nach §19.3 die auch jeder andere als die DEKRA in Berlin durchführen darf, die Spurplatten haben doch wohl nen Gutachten.
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  7. #27
    Benutzer Avatar von a3autofahrer
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    Zitat Zitat von fctriesel Beitrag anzeigen
    Als ich meinem Prüfer das Vermessungsprotokoll präsentiert hatte meinte er nur kannste wegpacken, dein Problem wenn die Reifen radieren.
    Offensichtlich stand er mit seinen beiden Beinen in dieser Welt. Herzlichen Glückwunsch dazu.

    Bei der Dekra in Berlin wird offenbar eine Angst aktiv gelebt. In zwei Gesprächen am heutigen Tage, einmal mit dem Sachverständigen selbst, zum anderen telefonisch "nur" mit einem Prüfer, wurde mir gegenüber kommuniziert, dass sie Verantwortung für Ihre Begutachtungen zu übernehmen hätten. Sie würden im Falle des Falles persönlich dafür gerade stehen müssen.

    Ich sehe das etwas differenzierter.
    Wenn es tatsächlich hart auf hart kommen würde, wäre dem Sachverständigen kein Versäumnis nachzuweisen, nur weil das Vermessungsprotokoll 8 Wochen alt ist, statt einer Woche. Ich halte das für Quatsch. Aber was sollte ich heute machen? Den nächsten suchen, der mir dann das gleiche erzählt? Habe ich heute meine gesparten 100 Euro durch Reifenreparatur für Vermessung und auswuchten rausgeschmissen. Immerhin habe ich nun eine erneute Vermessung nach ca. 4 tkm Fahrwerkssetzung, das ist gar nicht so unoptimal.

    Auswuchten lassen musste ich alle vier Räder, weil die Wuchtgewichte sich teilweise gelöst hatten. Ich hatte Unwuchten von zB. 35 g bzw. 20 g usw.

    Der Sachverständige bei der Dekra meinte zu mir auch, dass bei meinem Fahrzeug durch die Änderungen der Federn und der Spurbreite meine Betriebserlaubnis schon erloschen sei. Dem muss ich aber auch widersprechen, wenn ich diesem Beitrag hier richtig verstanden habe.

    Dann war ich heute Zeuge, wie ein Monteur vom rechten Hinterrad die "festklebende" Spurplatte mit Hilfe eines Gummihammer und einem länglichen Gegenstand mit Hammerschlägen von der Felge löste. Das fand ich noch nicht schlimm, aber dass dann die 10 mm H&R Spurplatte im freien Fall durch die am Boden liegende ET45-Felge fiel, um schließlich auf den Stahlblechboden zu knallen, fand ich sehr unschön. Ich habe gelebte Routine gesehen. Dann hat er die Spurplatte geräuschvoll auf die Bühne ebenfalls auf Metall nicht abgelegt, sondern eher lässig fallend platziert.

    Beim linken Hinterrad ging das Spiel auch so los, ich habe dann aber eingegriffen und gebeten, dass er Holz oder Gummi unterlegen soll. Hat er dann auch gemacht. Aber es frisst an mir, dass offenbar eine solche Routine in den Köpfen steckt. H&R bewirbt diese Platten mit Präzisionsfertigung auf modernsten Maschinen. Und ein Monteur lässt sie auf den Metallboden prallen, wie ein Stück Schrott. Man, man man...

    - - - - - Beiträge automatisch zusammengeführt - - - - -

    Zitat Zitat von mounty Beitrag anzeigen
    Also bei Federn oder Fahrwerk kann ichs ja verstehen, aber bei Spurplatten absoluter Blödsinn mit der Vermessung, da sich wenn nur der Sturz ändert aber nicht die Spur und der Sturz ist minimal und kann eh nicht vermindert werden.

    Vor allem warum ne Abnahme nach §21 bzw 19.2, das ist ne popelige Abnahme nach §19.3 die auch jeder andere als die DEKRA in Berlin durchführen darf, die Spurplatten haben doch wohl nen Gutachten.
    Tatsächlich müssen auch die Federn abgenommen werden.

    Ein 21er ist es deshalb, weil ich auch mit einem 21er Gutachten mir 225/45R17 94W eintragen lassen habe. Gemäß COC-Papier ist bei meinem B7 nur 235/45R17 94Y für 17 Zoll vorgesehen. Und in dem Gutachten von H&R taucht genau eben meine 225/45R17 nicht auf, stattdessen u.a. die 235/45R17.

    Einmal Sonderfall = immer Sonderfall.

    Mich hat einfach sehr gewundert, dass ihm das Vermessungsprotokoll mit 8 Wochen zu alt war.
    Geändert von a3autofahrer (28.07.2015 um 21:55 Uhr)

  8. #28
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Zitat Zitat von a3autofahrer Beitrag anzeigen

    Tatsächlich müssen auch die Federn abgenommen werden.

    Ein 21er ist es deshalb, weil ich auch mit einem 21er Gutachten mir 225/45R17 94W eintragen lassen habe. Gemäß COC-Papier ist bei meinem B7 nur 235/45R17 94Y für 17 Zoll vorgesehen. Und in dem Gutachten von H&R taucht genau eben meine 225/45R17 nicht auf, stattdessen u.a. die 235/45R17.

    Einmal Sonderfall = immer Sonderfall.

    Mich hat einfach sehr gewundert, dass ihm das Vermessungsprotokoll mit 8 Wochen zu alt war.
    Dann habe ich dich mißverstanden, ich dachte er wollte für die Spurplatten das neue Vermessungsprotokoll. Wenn natürlich Federn verbaut wurden dann sehe ich es ein das er nen Protokoll fordert, das es ihm mit den paar Wochen zu alt ist, is allerdings wieder Quatsch. Wobei rein rechtlich gesehen wärest du dann ja den Zeitraum ohne Eintragung rumgefahren

    Also du hast 5er und 10er Spurplatten wenn ichs richtig gelesen hab, da steht jedesmal bei den H&R Gutachten die ich finde auf deren Homepage dein 225/45 17 drin. Weiterhin steht auch im Gutachten unter H2 folgender Pasus drin:

    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
    Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen. Zusätzlich sind die o.a. Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden.
    Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
    Bei Verwendung von anderen als in der Tabelle in Auflage A1) angegebenen Rädern ist deren Eignung (Einschraubtiefe der Bef.-Elemente) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).
    Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.


    Bedeutet für mich immer noch Abnahme nach §19.3
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  9. #29
    Benutzer Avatar von a3autofahrer
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    Okay, danke für die Infos. Der Sachverständige meinte zu mir, dass wegen der 30mm-Tieferlegung für die Spurplatten ein 21er zur Anwendung kommen muss. Das mit der abweichenden Rad-Reifen-Kombi habe ich eigentlich selbst interpretiert. In der Tabelle finde ich zwar auch die 225/45R17-Zeilen, aber keine dazu passende 7,5J ET45 Felge (zutreffend erst bei 235/45R17). Daher war es mein Schluss. Aber in Würdigung des von Dir zitierten Textes, sehe ich es dann auch so, dass es kein 21er sein muss. Denn: Endanschläge sind bei mir alle serienmäßig, vermutlich. Da ist ja nix exotisches verbaut worden.

    Hm, die Dekra hat sich hier gut verkauft.

    Oder, war es unter dem Strich doch nicht überteuert? Denn für die Eintragung der Tieferlegungsfedern samt Spurplatten habe ich inklusive MWSt. 110,50 Euro bezahlt (technische Änderung §21 mittel: 52,50 Euro und 2x 15 Minuten Zusatzaufwand 58 Euro).

    Was mich etwas irritiert, ist, dass folgende Formulierung auftaucht: "Tieferlegungsfedern, Herst. blabla VA und blabla HA i. V. m Distanzscheiben Herst. H&R Kennz. bla bla bla"

    Klingt für mich, als dürfte ich die Federn nur mit genau diesen Spurplatten fahren. Das fände ich eigentlich suboptimal, wenn mir mal eine kaputt geht und ich eine andere oder gar keine montiere, meine Federn ihre Eintragung verlieren würden. Oder?
    Geändert von Oliver (29.07.2015 um 14:43 Uhr) Grund: Zitat entfernt

  10. #30
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Zitat Zitat von a3autofahrer Beitrag anzeigen

    Oder, war es unter dem Strich doch nicht überteuert? Denn für die Eintragung der Tieferlegungsfedern samt Spurplatten habe ich inklusive MWSt. 110,50 Euro bezahlt (technische Änderung §21 mittel: 52,50 Euro und 2x 15 Minuten Zusatzaufwand 58 Euro).

    Was mich etwas irritiert, ist, dass folgende Formulierung auftaucht: "Tieferlegungsfedern, Herst. blabla VA und blabla HA i. V. m Distanzscheiben Herst. H&R Kennz. bla bla bla"

    Klingt für mich, als dürfte ich die Federn nur mit genau diesen Spurplatten fahren. Das fände ich eigentlich suboptimal, wenn mir mal eine kaputt geht und ich eine andere oder gar keine montiere, meine Federn ihre Eintragung verlieren würden. Oder?
    Naja der Preis ist Normal sag ich jetzt mal für die Kombi Federn+Spurplatten, aber wie du schon schreibst ist es für mich auch so das du jetzt nur die Federn zusammen mit den Spurplatten fahren darfst.
    Is irgendwie komisch, denn normal gehören die Spurplatten zusammen mit den montierten Felgen denn die stehen ja in Abhängigkeit zueinander was Abdeckung der Reifen und Co angeht.
    Bei mir sind die Spurplatten jedenfalls in Verbindung mit den Felgen eingetragen worden, nicht mit den Federn die auch gleich mit abnehmen lassen hab.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  11. #31
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    Zitat Zitat von mounty Beitrag anzeigen
    Naja der Preis ist Normal sag ich jetzt mal für die Kombi Federn+Spurplatten, aber wie du schon schreibst ist es für mich auch so das du jetzt nur die Federn zusammen mit den Spurplatten fahren darfst.
    Is irgendwie komisch, denn normal gehören die Spurplatten zusammen mit den montierten Felgen denn die stehen ja in Abhängigkeit zueinander was Abdeckung der Reifen und Co angeht.
    Bei mir sind die Spurplatten jedenfalls in Verbindung mit den Felgen eingetragen worden, nicht mit den Federn die auch gleich mit abnehmen lassen hab.
    Ich habe den Sachverständigen jetzt noch einmal angerufen und mir von ihm die Sache erklären lassen. Tatsächlich wurden die Tieferlegungsfedern zusammen mit den verbauten Spurplatten begutachtet und nach §21 abgenommen. Wenn ich die Spurplatten entferne, dann erlischt auch die Eintragung der Fahrwerksfedern.

    Grund: Das Fahrzeug wurde mit diesen Komponenten heute geprüft und auch vermessen (diese Vermessung hatte ich ja gestern noch veranlasst). Sofern die Spurplatten (teilweise) entfernt werden würden, müsste diese veränderte Konfiguration erneut geprüft werden.

    Dann habe ich noch gefragt, ob denn es notwendig war, die Spurplatten nach §21 zu begutachten. Es wurde erwidert, dass §19.3 nur für unveränderte Fahrzeuge, also mit ab Werk zugelassenen Federn, möglich wäre. Die nachträglich verbauten Tieferlegungsfedern hätten die Anwendung nach §21 notwendig gemacht.

    Ich bin natürlich nicht zufrieden, denn wenn ich immer wieder den von @mounty zitierten Text durchlese, frage ich mich, was für meinen Fall eigentlich zutreffend ist:
    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
    Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen.

    Zusätzlich sind die o.a. Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden.

    Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.

    Bei Verwendung von anderen als in der Tabelle in Auflage A1) angegebenen Rädern ist deren Eignung (Einschraubtiefe der Bef.-Elemente) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.

    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).

    Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
    Meine Rad-Reifen-Kombination taucht nicht in A1 auf, aber deren Eignung wurde vor Monaten gesondert geprüft und nachgewiesen (§21). Von daher ist mir leider nicht klar, ob es in meinem Falle auch einen anderen Weg gegeben hätte, so wie von @mounty beschrieben, also Spurplatten in Verbindung mit den Felgen und Federn gesondert. So, dass mir immer der Weg offen steht, die Platten zu entfernen und trotzdem legal weiterfahren zu können.

    Das ist echt kompliziert,

  12. #32
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Zitat Zitat von a3autofahrer Beitrag anzeigen
    Ich habe den Sachverständigen jetzt noch einmal angerufen und mir von ihm die Sache erklären lassen. Tatsächlich wurden die Tieferlegungsfedern zusammen mit den verbauten Spurplatten begutachtet und nach §21 abgenommen. Wenn ich die Spurplatten entferne, dann erlischt auch die Eintragung der Fahrwerksfedern.

    Grund: Das Fahrzeug wurde mit diesen Komponenten heute geprüft und auch vermessen (diese Vermessung hatte ich ja gestern noch veranlasst). Sofern die Spurplatten (teilweise) entfernt werden würden, müsste diese veränderte Konfiguration erneut geprüft werden.

    Dann habe ich noch gefragt, ob denn es notwendig war, die Spurplatten nach §21 zu begutachten. Es wurde erwidert, dass §19.3 nur für unveränderte Fahrzeuge, also mit ab Werk zugelassenen Federn, möglich wäre. Die nachträglich verbauten Tieferlegungsfedern hätten die Anwendung nach §21 notwendig gemacht.

    Wie gesagt für mich ist es Schwachsinn was der Prüfer da von sich gibt. Meine Felgen waren auch schon vorher eingetragen und ich habe die Spurplatten im gleichen Abwasch mit den Federn später abnehmen lassen und trotzdem sind die Spurplatten an die Felgen gebunden und nicht an die Federn. Ist doch auch Logisch, denn warum tauchen denn sonst in den Gutachten der Spurplatten die Felgen/Reifenmaße auf, aber keine Maße der Tieferlegung?
    Und nochmal die Spurplatten ändern nix an den Spurwerten, max ganz geringfügig an den Sturzwerten und die können sich auch soweit durchs setzen des Fahrwerks ändern. Vor allem wer will das überprüfen? Von der Polizei bzw bei der nächsten HU wird nur geschaut ob die richtigen Platten drin sind und gut ist.
    Abgesehen davon das die Vermessung ja nur für die Federn nicht aber für die Spurplatten gefordert wird laut Gutachten!

    PS: bitte nicht immer FULL Posts machen, die Zitate kann man editieren!
    Geändert von mounty (29.07.2015 um 18:49 Uhr)
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  13. #33
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    @mounty, ich würde sehr gerne das auch so machen lassen, wie es bei Deinem Auto gelaufen ist. Ich bräuchte aber überzeugende Argumente, um da noch was zu bewegen. Hilfreich wäre ein Foto dieser drei Eintragungen (sehr gerne ausgeschwärzt), um dem Sachverständigen zeigen zu können, dass es auch anders geht. Könntest Du Dir sowas vorstellen, also zB. via PN? Hast selbstredend mein vollstes Verständnis, falls Du darin keinen Sinn erkennst.

    Andererseits habe ich mal etwas gegoogelt, nach "Tieferlegungsfedern" und "Spurplatten" und "eintragen". Eine Stichprobe der Usermeinungen scheint das Prozedere meines Sachverständigen leider in die Karten zu spielen, also zu bestätigen:

    HIer eine freie Auswahl aus den Suchergebnissen:

    link1, link2, link3, link4

    Danke schon mal, für Deine Beiträge und Hinweise.

    PS: Btw, Fullquotes. Oft genug kürze ich Zitate, Entschuldigung, sofern ich es versäumt habe, das war gedankenlos.

  14. #34
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Die ganzen Geschichten belegen doch nix, letztendlich ist doch das Ausschlaggebend was in den Teilegutachten/ABEs der verbauten Teile drin steht.
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  15. #35
    Benutzer Avatar von a3autofahrer
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    Na ja, leider belegen sie einen gewissen Denkansatz, der sich durch diese Thematik zieht. Wegwischen - und auf klare Regeln verweisen ist das eine, aber wenn der Sachverständige sich auf seinen sicheren Standpunkt zurückzieht und sich damit nicht alleine und isoliert sieht, ist das leider auch eine Wahrheit. Komplexe Kiste eben, der eine legts so aus, der andere so. Das ist doch an vielen Stellen so, die deutschen Gerichte werden doch auch zugeschüttet, mit strittigen und unterschiedlichen Auslegungen.

    Egal, ich bin nun noch einen Schritt weiter, und habe heute für stolze 11,70 die besagte Änderung in den Fahrzeugschein aufnehmen lassen.

    Auf jeden Fall bedanke ich mich noch mal herzlich für alle Hinweise und Beiträge!

  16. #36
    Benutzer Avatar von a3autofahrer
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    Ich war gestern mal wieder auf der BAB 11 unterwegs, ein Stück noch Norden. So bei 110 bis 120 km/h spüre ich merkliche Vibrationen. Ich frage mich nur, ob das die Welligkeit des Straßenbelags ist, oder ob meine sehr schmalen Spurplatten (5 mm) pro Seite doch nicht so gut zentrieren.

    Denn neulich beim Nachwuchten (hatte einige Klebegewichte verloren) meinte der Monteur, dass die Spurplatten vorne nicht wirksam zentrieren würden. Ich meine natürlich, dass H&R doch keinen Mist auf dem Markt bringen würden, oder?

    Wie ist das eigentlich, wie zentriert sich die Felge ohne Spurplatten? Gibts da einen Konus? Habe mir das nie genau angesehen.

    Und noch eine Frage: Weiß jemand von einem schönen glatten und neuwertigen Straßenbelag in der Nähe von Berlin?

  17. #37
    Benutzer Avatar von Gessi
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    Ohne Mittenzentrierung an den Spurplatten, kann sich das Rad nur über die Radbolzen und deren Kugel- oder Konusbund zentrieren.

    Ergo hast du keine kraftschlüssige Zentrierung mehr. Das führt zu einem 'Höhenschlag' des rotierenden Rads, welches dann in Vibrationen in der Lenkung bzw im gesammten Fahrzeug darstellt.

    Je nach Stärke der Spurplatten ist es technisch nicht möglich, eine Mittenzentrierung anzubieten. Das hängt unter anderem mit der Tiefe der Original Radnabenzentrierung zusammen.

    Wenn du es dir alles genau anschaust, wirst du sehen, was ich versucht habe oben zu beschreiben. Mir fällt gerade keine bessere schriftliche Erklärung ein.

    RS - two characters separating the men from the boys...

  18. #38
    Benutzer Avatar von a3autofahrer
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    Es gibt eine Mittenzentrierung gemäß H&R, die Angabe lautet 57,1 mm. Der besagte Monteur zeigte mir jedenfalls, dass das Rad bei nicht angezogenen Radschrauben noch ein Spiel hatte. Daher meine Frage, wie sich eigentlich das Rad auf der Nabe zentriert wird.

    Es ist auch fraglich, ob dieser "Schnelltest" vom besagten Monteur überhaupt aussagekräftig ist. Wenn ich mich nun zu vernünftigen Gedanken zwinge, sehe ich auf der einen Seite Spurplatten von H&R mit Mittenzentrierung und ein gutes Fahren bei geringeren Geschwindigkeiten. Höhenschläge bzw. solche geometrischen Unausgeglichenheiten sollten doch auch bei geringeren Geschwindigkeiten zu spüren sein.

    Naja, wahrscheinlich muss ich mal die Platten vorne deinstallieren und dann noch mal fahren, um sowas auszuschließen.

  19. #39
    Benutzer Avatar von Gessi
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    D-51...
    Registriert seit
    01.07.2015
    Die 57,1 sind nur das Maß der Mittenbohrung, wo die serienmäßige Mittelzentrierung der Radnabe eingesteckt wird.

    RS - two characters separating the men from the boys...

  20. #40
    Benutzer Avatar von a3autofahrer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2006
    Motor
    2.7 TDI
    MKB/GKB
    BPP/HXR

    Ort
    Berlin
    Registriert seit
    02.06.2014
    Dann sollte man doch auf Grund dieser Spurplatten das Rad nicht schlechter zentrieren können als ohne, oder?

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