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  1. #1
    Benutzer Avatar von cf1972
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    S-Line Stoßstange - Blinker nachrüsten!?

    Hallo Zusammen,

    eventuell hat sich ja schon mal jemand mit dem Thema beschäftigt.

    Bin auf die Idee gebracht worden im unteren Bereich der S-Line Stoßstange (s. Bild mit Markierung) einen zusätzlichen Blinker zu installieren.

    Ist es MÖGLICH / ERLAUBT, an der Frontstoßstange eines 2003'er A4 AVANT | B6 8E5 eine solche Modifikation vorzunehmen? Gibt es soetwas ggfs. bei Fahrzeugen aus dem Europäischen Ausland oder aus Übersee als Standard - Zubehör oder zum nachrüsten?

    Gruß
    Chris
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Elmar__Stoßstange.jpg  

  2. #2
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    kein Audi A4/S4

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    also 1. sitzt der Blinker dann zu tief und 2. ist das die normale Stoßstange....die Sline sieht so aus
    (hab mir bei Votex seinem Bilderbeitrag das Bild ausgeliehn)

    hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
    fährste quer...siehste mehr

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    mein Teilemarktblog http://www.a4-freunde.com/blog.php?248-K%E4ufe-und-Verk%E4ufe-im-Teilemarkt




  3. #3
    Benutzer Avatar von cf1972
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    1. fragte ich nach einem zusätzlichen Blinker, da ich in der StVZO nichtsdergleichen gefunden habe, was das theoretisch per Verordnung direkt untersagen würde


    und 2. danke für die Korrektur

  4. #4
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    kein Audi A4/S4

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    Es gibt vorn keine 2 Blinker.....und selbst wenn...isser zu tief
    hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
    fährste quer...siehste mehr

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  5. #5
    Benutzer Avatar von cf1972
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    Audi A4 8E/B6
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    danke für Deine wiederholte Meinung zu dem Thema.

    Die eigentliche Frage war aber ob das MÖGLICH / ERLAUBT ist eine solche Modifikation (zusätzlicher Blinker) vorzunehmen, oder ob es gem. einer Vorschrift oder der StVZO untersagt ist.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von A4 Limo 1.6
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    Möglich ist es sicher Ob es erlaubt ist fragst am besten beim TÜV

  7. #7
    Forensponsor Avatar von Danny
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    Irgendwie kommts nicht ganz an wie? Selbst wenn es erlaubt wäre, wäre es in Deinem Fall nicht erlaubt weil er zu tief wäre.

    Wenn es erlaubt wäre, müsstest Du ihn etwa in Höhe des Nummernschildes anbringen und das willst ja nicht. Du willst ihn ja unten hin haben. Ergo nicht erlaubt.
    Hier geht´s zu meinem A4 B6 halb S line -->

  8. #8
    Moderator Avatar von fctriesel
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    Nach 76/756/EWG müssen die min. 350mm über dem Boden angebracht sein. Über die Anzahl der Fahrrichtungsanzeiger kenne ich keine Vorschrift, schätze eine gerade Anzahl macht aber durchaus Sinn.
    Sent from my Nokia 3210.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Stefan2.0TDI
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    Es darf für jede Funktion nur EINE Lampe verbaut sein.

    Wenn du den Blinker nach unten versetzen willst, musst du den Blinker im Scheinwerfer deaktivieren.

    Der Blinker unten ist aber nicht erlaubt, weil zu tief!

    A4 Randgruppe Ulm
    In Ulm und um Ulm herum schrauben wir wie dumm

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von A4.Freak
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    Und wenn du den blinker im scheinwerfer deaktivierst, ist der ganze scheinwerfer nicht mehr zulässig weil er so nicht geprüft wurde. Das für jede funktion nur eine lampe verbaut sein darf waage ich zu bezweifeln... Als beispiel gibt es original ja auch den blinker vorne im scheinwerfer und zusätzlich den im spiegel.

  11. #11
    Benutzer Avatar von LPLives
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    Zitat Zitat von A4.Freak Beitrag anzeigen
    Als beispiel gibt es original ja auch den blinker vorne im scheinwerfer und zusätzlich den im spiegel.
    Das mit den Spiegel ist so ne Sache. Du hast, wenn du den Blinker im Außenspiegel hast, ja dann keine im Kotflügel.

    Laut Paragraph 54: müssen die Leuchten nur stark erkennbar sein.

    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

    So sehe ich persönlich kein Problem. Aber ich glaube die Rennleitung wird dir schon nen Strich durch die Rechnung machen.
    Und wenn es schneit, ist es Quattro Zeit...

  12. #12
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    Zitat Zitat von A4.Freak Beitrag anzeigen
    Und wenn du den blinker im scheinwerfer deaktivierst, ist der ganze scheinwerfer nicht mehr zulässig weil er so nicht geprüft wurde. Das für jede funktion nur eine lampe verbaut sein darf waage ich zu bezweifeln... Als beispiel gibt es original ja auch den blinker vorne im scheinwerfer und zusätzlich den im spiegel.
    Das ist so nicht ganz richtig. Beim Alfa 147 muss man die originalen Blinker deaktivieren und neue Blinker etwas höher montieren ab einer gewissen Tieferlegung da der serienmäßige Blinker sonst zu tief sitzt.

  13. #13
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von votex
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    In der StVZO finde ich neben § 54 und der o.g. EWG-Richtlinie aber keine Information zu den Fahrtrichtungsanzeigern - schon gar nicht in Anzahl. Daher interpretiere ich es so, dass mehrere Fahrtrichtungsanzeiger (paarweise natürlich) an Front und Heck erlaubt sind.

    Schönes Beispiel ist wohl hier der Golf III mit nachgerüsteten 4er Scheinwerfern, die ja einen integrierten Blinker besitzen. So hat man den unteren G3 und den oberen im Scheinwerfer laufen.

  14. #14
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Darf eigentlich nicht sein....die Nachrüst Golf 4 Look hatten keine Blinker drin....da waren nur Chromkappen....viele haben sich dann da Blinker reingepfriemelt....
    hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
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  15. #15
    Moderator Avatar von fctriesel
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    Darf eigentlich nicht sein zählt nicht. Wenn die Anzahl nicht vorgeschrieben ist darf man sich hundert Frontblinker dranspaxen. Solange man die bestehenden Vorschriften dabei einhält.
    Sent from my Nokia 3210.

  16. #16
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von votex
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    Es ist eben nur festgelegt dass eine Mindestanzahl vorhanden sein muss, die Ausnahmen ausgenommen.

  17. #17
    Erfahrener Benutzer Avatar von A4.Freak
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    Zitat Zitat von Aui Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig. Beim Alfa 147 muss man die originalen Blinker deaktivieren und neue Blinker etwas höher montieren ab einer gewissen Tieferlegung da der serienmäßige Blinker sonst zu tief sitzt.
    Nur weil das bei den kisten offensichtlich so gehandhabt wird, heißt es nicht das es zulässig ist. Nen kumpel von mir hat auch sein us standlicht (glimmende blinker im a4 b7) eingetragen, zulässig ist es trotzdem nicht, der prüfer wusste es schlichtweg nicht besser.

  18. #18
    Forensponsor Avatar von Danny
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    Hierbei ist aber auch wiederrum zu beachten:

    Nicht alles was eingetragen wird ist ein Freifahrtsschein bei der Rennleitung. Trotz Eintragung kann Dir die Polizei an Ort und Stelle das Fahrzeug einziehen oder eine Mängelkarte in die Hand drücken. Mag ja sein dass das US-Standlicht eingetragen ist. Entspricht aber dennoch nicht der Zulassungsordnung und wenn dass ein Beamter sehr genau nimmt, hat man Pech gehabt.
    Hier geht´s zu meinem A4 B6 halb S line -->

  19. #19
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    Zitat Zitat von A4.Freak Beitrag anzeigen
    Nur weil das bei den kisten offensichtlich so gehandhabt wird, heißt es nicht das es zulässig ist. Nen kumpel von mir hat auch sein us standlicht (glimmende blinker im a4 b7) eingetragen, zulässig ist es trotzdem nicht, der prüfer wusste es schlichtweg nicht besser.
    Das hat nix mit gehandhabt zu tun, das steht sogar in den Gutachten der Tieferlegungen drin. Und somit ist es offiziell nicht nur zulässig sondern sogar vorgeschrieben.

  20. #20
    Erfahrener Benutzer Avatar von A4.Freak
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    Der scheinwerfer ist als ganzes geprüft, wird daran irgendwas verändert verliert er seine zulassung.

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