Hallo Leute, ich stehe vor einem Problem und wäre für ein paar Vorschläge sehr dankbar.
Folgender Sachverhalt:
-Fahrzeug seit letztem Herbst abgemeldet
-TÜV seit Januar abgelaufen
-Kennzeichen für das Fahrzeug wurde beim Abmelden reserviert (war vorher auf das selbe zugelassen)
-Fahrzeug soll nun wieder angemeldet werden, jedoch geht das ja nur mit gültigem TÜV Bericht ?
Muss ich nun zuerst zum TÜV, oder zuerst zur Zulassungsstelle ?
Freundliche Grüße
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