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  1. #21
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    teo33, das heißt doch Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und nicht Wohnzimmerlampen-Zulassungs-Ordnung (WLZO).

    Die StVZO regelt eben nur alles innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs und da gehört eben dein Grund und Boden nicht zu.

    Darum kannst du dein Beispiel hier nicht anwenden.

    Bei dir wäre es die Verkehrssicherungspflicht, die aber mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben muss.

    Würde z.B. auf deinen von deinem Grundstück oder Wohnzimmer in den Straßenverkehr leuchtenden Strahler gelten.
    Oder eben auf deinen im Garten befindlichen Gartenteich, den du sichern musst, auch wenn auf deinem Grundstück niemand was verloren hat.
    Geändert von logo103d (01.12.2016 um 20:34 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  2. #22
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003
    Übrigens würdest du auch bestraft werden wenn deine Haus oder Garten Funzeln zu Irritationen im Straßenverkehr führen würden, man also z.b eine Ampel nicht mehr eindeutig erkennen kann!
    Davon abgesehen geht es bei deinem Kfz wieder um die Betriebserlaubnis die durch die LEDs erlöschen kann, in deinem Haus interessiert sich wohl eher deine Hausratversicherung für die Funzeln wenn es durch diese z.b zu einem Brand kommt

  3. #23
    Erfahrener Benutzer Avatar von teo33
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1995
    Motor
    2.6 V6
    MKB/GKB
    ABC / CJU

    Ort
    D-71...
    Registriert seit
    11.09.2012
    Hallo ihr zwei,

    ich glaube das ihr vergessen habt, das ich lediglich auf die Aussage vom User "Gessi" geantwortet habe.
    Und ich habe nur mal Beispiele genannt, die verdeutlichten sollen das es durchaus möglich ist LED´s in Scheinwerfer zu betreiben die dafür nie zugelassen wurden.

    Und zum Thema Abstrahlwinkel von LED´s und etc.
    Es spielt überhaupt keine Rolle welches Leuchtmittel ich in den Brennpunkt eines Hohlspiegels setzte, das Licht geht immer nach vorn und wird nur von der Streuscheibe ausgerichtet und das bleibt immer gleich.

    Und bevor ihr jetzt wieder Luft holt. Ja Klarglasscheinwerfer bei denen die Streuscheibe mit dem Hohlspiegel kombiniert ist stellen andere Anforderungen an das Leuchtmittel.

    Aber am Beispiel eines Scheinwerfers mit vorgesetzter Streulichtscheibe (ca. 80% der Fahrzeuge bis Bj. 2010) sehe ich keinen technischen Grund, das wenn es eine Klassifizierung der LUX gibt, für diese Scheinwerfer LED´s nicht verwendet werden dürfen.
    Und an Hand unserer Glühbirne im Haushalt haben wir doch gesehen wie schnell dies gehen kann.
    Ich sage ab 2018 sind LED´s anstatt der H4/H7 Lampen zugelassen.

    gruß teo33
    Termin in Arbeit "5. 3D-Drucker-Treffen" in Stuttgart/Esslingen

  4. #24
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    Ich bin da ganz bei dir, habe ich auch schon mal irgendwo geschrieben.
    Ich wollte auf nichts weiter hinweisen, als das die StVZO ausschließlich die Zulassung von Fahrzeugen/ Fahrzeugteilen und deren Beschaffenheit regelt.
    When I was young I was known as ...

  5. #25
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003
    Zitat Zitat von teo33 Beitrag anzeigen
    Und zum Thema Abstrahlwinkel von LED´s und etc.
    Es spielt überhaupt keine Rolle welches Leuchtmittel ich in den Brennpunkt eines Hohlspiegels setzte, das Licht geht immer nach vorn und wird nur von der Streuscheibe ausgerichtet und das bleibt immer gleich.

    Und bevor ihr jetzt wieder Luft holt. Ja Klarglasscheinwerfer bei denen die Streuscheibe mit dem Hohlspiegel kombiniert ist stellen andere Anforderungen an das Leuchtmittel.

    Aber am Beispiel eines Scheinwerfers mit vorgesetzter Streulichtscheibe (ca. 80% der Fahrzeuge bis Bj. 2010) sehe ich keinen technischen Grund, das wenn es eine Klassifizierung der LUX gibt, für diese Scheinwerfer LED´s nicht verwendet werden dürfen.
    Und an Hand unserer Glühbirne im Haushalt haben wir doch gesehen wie schnell dies gehen kann.
    Ich sage ab 2018 sind LED´s anstatt der H4/H7 Lampen zugelassen.
    Es ist eben nicht egal, das merkt man schon wenn billige Glühlampen eingesetzt werden deren Glühdraht nicht exact im gewünschten Brennpunkt sitzt, schon dadurch hat man ein verschlechtertes Lichtbild. Eine Led kommt schon Bauart bedingt nicht an die Abstrahlfläche einer Glühlampe ran nicht umsonst wurden die Rückleuchten z.b auf Oled umgestellt da diese wesentlich homogenere Lichtabstrahlung haben als die punktförmige Abstrahlung einer Led. Um eine der Glühlampe ähnliche Abstrahlung zu erzielen müssen mehrere Leds eingesetzt werden.

    Klarglasscheinwerfer haben keine Streuscheibe sonst wären es keine Klarglasscheinwerfer . Dort übernimmt der Reflektor die Ausrichtung des Lichts wie du richtig anmerkst.

    Deine Haushaltsleuchtmittel müssen eine CE Prüfung haben sonst nix, dort ist max der Lampentyp festgelegt der in der jeweiligen Lampe verbaut ist, weder Abstrahlwinkel noch Lichtfarbe, da kannst du ja z.b ne 15 Watt genauso verbauen wie eine 100W solange es die max Leistung nicht überschreitet. Dort erlischt nicht die Baugenehmigung des Hauses und es wird auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. Zu Hause ist es auch egal ob das Licht weißlich oder Gelber erscheint das regelt nur die Lichtstimmung aber nicht das Erscheinungsbild des Kfz.

    Nochmal wenn es so einfach wäre, hätten die Hersteller schon zugelassene Led Austauschleuchtmittel entwickelt da bin ich mir sicher denn das ist sicherlich keine Weltraumtechnik.

    Edit: Osram z.b hat ja auch Led Lampen die für den H5W Sockel gedacht sind, warum werden die aber nur für Innenbeleuchtung angeboten? Weil sicherlich die Zulassung für Standlicht oder andere Außenscheinwerfer zu Aufwendig ist und somit ist es leichter sie für den Innenraum zu vertreiben.
    https://www.osram.de/osram_de/produk...mpen/index.jsp
    Geändert von mounty (02.12.2016 um 12:40 Uhr)
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  6. #26
    Benutzer Avatar von Gessi
    Modell
    Audi RS4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BNS/HLD

    Ort
    D-51...
    Registriert seit
    01.07.2015
    Zitat Zitat von teo33 Beitrag anzeigen
    ..... Ich sage ab 2018 sind LED´s anstatt der H4/H7 Lampen zugelassen.
    gruß teo33
    Das werden wir ja dann ab 2018 erfahren.
    Ich HOFFE es auch, bin allerdings davon überzeugt, dass es nicht so kommen wird/kann.

    Mounty hat ja schon recht eindeutig erklärt, warum es durch Regularien und Vorgaben in der STVZO nicht so einfach ist, wie für die Gerätschaften im Haus.

    RS - two characters separating the men from the boys...

  7. #27
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    2.0 TFSI Quattro
    MKB/GKB
    BGB

    Registriert seit
    07.11.2011
    Ich glaube auch nicht an Ersatz-LEDs. Schön wäre es, aber die alten Halogen-Leuchten sterben mit der Zeit aus und bleiben am Ende nur bei Oldtimern und im Billig-Sektor übrig. Dafür lohnt sich der Aufwand einfach nicht.

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