Habe mir mal die Mühe gemacht, eine Anleitung zum zerlegen der Xenon Scheinwerfer zu erstellen.
Hoffe es können damit alle Fragen beantwortet werden.
Viel spaß damit.
Gruß und gute Fahrt.
http://de.scribd.com/doc/139044271/S...-zerlegen-docx
Habe mir mal die Mühe gemacht, eine Anleitung zum zerlegen der Xenon Scheinwerfer zu erstellen.
Hoffe es können damit alle Fragen beantwortet werden.
Viel spaß damit.
Gruß und gute Fahrt.
http://de.scribd.com/doc/139044271/S...-zerlegen-docx
Geändert von Boa4 (15.05.2013 um 19:39 Uhr)
Auf die Frage von dzedzinar wie es mit dem Zusammenbau und dem verschließen ausschaut...
kann ich folgendes sagen:
- Am besten, ihr baut die Scheinwerfer ''rückwärts'' nach dieser Anleitung wieder zusammen.
1.) Es bleiben am Plastikglas wenige reste Kleber, diese habe ich entfernt.
2.) Am Scheinwerfergehäuse bleibt jedoch sehr viel Kleber, den habe ich drin gelassen.
3.) Zusätzlich habe ich ein wenig Fugenkleber (schwarz) der für Hohe und niedrige
Temperaturen sowie hohe dehnbarkeit ausgelegt ist beigefügt.
4.) Klebestellen nun mit dem Heißluftfön aufwärmen und leich auf Betriebstemperatur bringen
5.) Plastikglas habe ich nun wieder aufgedrückt und gleichzeitig mit demHeißluftfön rund herum erwärmt.
das Glas kann nun Stück für Stück immer näher an das Gehäuse gedrücktwerden.
6.) Klammern wieder dran und Fertig.
Hoffe ich konnte wiedermal ein wenig helfen.
Gruß und gute Fahrt
Ich find es s sehr interessant zumal man dies auch immer wieder sieht nur welche Frage ich mir stelle ist ob es auch zulässig ist ??????
Fährst du mit den umgebauten scheinwerfern rum ?? Bzw. Kannst du deine Erfahrungen berichten ??
Steht Wasser drin ect...
Gruss Benny
Das zerlegender Scheinwerfer zum Zwecke der Reinigung ist erlaubt, das Lackieren von Innereien ist eine streng genommen eine Bauartänderung und somit nicht zulässig.
Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN
Dann dürftest du ja dein Auto auch nichts andersfarbig lackieren / folieren oder nen Aufkleber anbringen wenn es so währe ..
B4, B5, B7,A5 5F & Exeo ST
Schwachsinn. Hat rein gar nichts miteinander zu tun.
§ 22a StVZO lesen.
Die Funktion usw. bleibt doch aber gleich und die Bauart wird ja nun nicht verändert nur weil ein Teil lackiert wird.
B4, B5, B7,A5 5F & Exeo ST
Gab es nicht auch lackierte Scheinwerfer am A1 direkt ab Werk ? Ich glaube im editions Modell
Natürlich wird die Bauart geändert, der Scheinwerfer wurde mit einer Xy farbigen Blende geprüft, änderst du jetzt die Farbe ist die Prüfung nicht mehr Gültig. Scheinwerferhersteller müssen jede Änderung am Scheinwerfer anzeigen und das Prüfblatt ergänzen lassen. Hier nen Auzug aus der ECE Richtlinie R8 für Halogen Scheinwerfer und Lampen:
ÄNDERUNGEN AN EINEM SCHEINWERFERTYP UND ERWEITERUNG DER GENEHMIGUNG
11.1.
Jede Änderung des Scheinwerfertyps ist der Behörde mitzuteilen, die diesen Scheinwerfertyp genehmigt hat. Die betreffende Behörde kann dann entweder die Auffassung vertreten, dass die vorgenommenen Änderungen keine nennenswerten nachteiligen Auswirkungen haben und der Scheinwerfer in jedem Fall noch die Vorschriften erfüllt;
oder ein weiteres Gutachten bei dem Technischen Dienst anfordern, der die Prüfungen durchführt
Ansonsten wüßte ich auch nicht das eine Karosserie bei der Prüfung auf ihre Farbe geprüft wird
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Wer sagt denn dass das Chrom Element nicht eine Lichttechnische Funktion erfüllt?
Oder dass zum Beispiel mattierte Chom Flächen nicht eine Lichttechnische Funktion erfüllen?
Deswegen ist lackieren durchaus eine bauliche Veränderung und damit verboten.
A4 Randgruppe Ulm
In Ulm und um Ulm herum schrauben wir wie dumm
Ja es werden ja nicht umsonst Photometrische Messungen auf Streu und Blendlicht bei Scheinwerfern durchgeführt.
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