Zitat von
HeiligsBlechle
"Speichern und gut" so ziemlich der gefährlichste Tip den man jemandem geben kann. Wenn ers wieder Online stellt, auf einer Website verwendet, und das womöglich noch in kommerziellen Bezug, kanns richtig teuer werden!
Jedes Bild das irgendwer aufnimmt (und wenns nur ein Schnappschuss mit dem Handy ist), steht unter dem Schutz des Urheberrechts! Entweder direkt als Lichtbildwerk, oder analog als Lichtbild. Dafür brauchts kein "Copyright" oder Wasserzeichen, oder sonstwas, wie viele Leute leider denken.
Nur der Urheber darf das Bild dann z.B. Onlinestellen nach §19a UrhG. Ansonsten dürfen das nur Leute die vom Urheber ausdrücklich dazu ermächtigt sind. Das Urheberrecht behält trotzdem der Urheber, er gibt lediglich Nutzungsrechte weiter.
Wenn jetzt jemand dieses Bild runterläd ist das legal, solange ers nur zum privaten gebrauch (also vornehmlich zum zuhause auf dem Rechner speichern und ansehen) verwendet. Es gibt noch ein paar Ausnahmen, die sind aber aber weit von diesem Thema hier entfernt. Wenn er dieses Bild aber ohne direkte Erlaubnis des Urhebers selbst irgendwo hochläd und vorzeigt, ist das ein grober Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz, und absolut strafbar!
Soll heissen: wenn ich jetzt rausgehe und mit dem Handy ein Bild meiner Karre mache, und das hier in die Galerie stelle (ohen wieter bemerkung, ohne Wasserzeichen, ohne sonstwas), und irgendwer nimmt das Bild, und postet es woanders, oder verwendet es gar auf seiner Website, und ich krieg das raus - dann kann er sich warm anziehen!
Der TO verhält sich hier völlig richtig, indem er nach den Bildern fragt, und gleich sagt, wofür er sie braucht. Wenn ein Urheber ihm hier dann sein Bildmaterial zum genannten Zweck überlässt, ist er auf der sicheren Seite.
P.S.: Ich muss bei solchen Sachen immer sagen, dass ich hier keinerlei Rechtsberatung gebe!
Lesezeichen