Erlöschen der Betriebserlaubnis
Ich habe ja auf LED TFL und weißere Xenonbrenner umgerüstet und brauche eigentlich nichts anderes.
Eine Gefahr für andere sehe ich nicht und somit ist ein Erlöschen der BE eigentlich ausgeschlossen.
Das heißt nicht, dass der TüV das gut findet und muss sich erst zeigen.
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A4-Avant-FSI
was hast denn für ein LED-Leuchtmittel ins TFL gebastelt
Anhang 311587
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logo103d
Richtig, aber ein Erlöschen der BE sehe ich gemäß FZV nicht ;-)
nicht zugelassene Leuchtmittel führen zum erlöschen, da beißt Maus kein Faden ab
vorallem weil ja die Funzeln nicht wirklich Licht im TFL machen
Bild zeigt die ganz ordinären 21W Birnchen im TFL und die machen Licht dahin wos hingehört
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Da es immer wieder zu Diskussionen kommt, öffne ich hier mal ein Thema.
Es ist nicht mehr alles wie es war, aber noch lange nicht alles erlaubt.
Nur weil die BE nicht erlischt, heißt es ja noch lange nicht, dass es zugelassen ist.
Genau hier liegt gerne der Denkfehler, insbesondere dann, wenn man die Links nicht liest und Sachverhalte einfach erweitert.
Das hier und hier sollte das Thema ein wenig aufhellen.