Audi A4-Freunde Community

Allgemeines => Allgemeines => Thema gestartet von: Q-F-S am 08.10.2008, 17:47



Titel: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: Q-F-S am 08.10.2008, 17:47
Hallo Leute,

Wenn ein etwa 2 Jahre altes Auto, nach einem Unfall geschätzt wird. Wird da der Fakt mit einebezogen, (in Hinsicht auf Wiederbeschaffungswert, bzw Totalschaden) dass das Auto ein Re-Import ist oder nicht?

GRuß


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: Q-F-S am 08.10.2008, 18:31
Weiß denn keiner etwas, ist wirklich wichtig.


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: Bensen am 08.10.2008, 20:27
Ruhig Blut, Cheffe  :-)

"Andere Automarken und Typen" ist nicht unbedingt das meistfrequentierte Unterforum hier, erst Recht nicht in einer zeitspanne von nur 45 Minuten!
Da die Frage aber eher allgemeingültig ist, werd ich den Thread mal verschieben, dann dürfte es mehr Antworten geben  ;-)


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: A2TDI am 09.10.2008, 15:10
Unser neuer A4 gibt ein Re-Import. Vor einer Woche war ich beim Versicherungsvertreter. Dort wurde der Wiederbeschaffungswert in Deutschland als Fahrzeugwert eingetragen. Letztendlich ist der Re-Import nur eine Form des Rabattes beim Neuwagenkauf. Wenn Du den Verkäufer um 10% runterhandelst, ist das Fahrzeug schließlich auch nicht weniger wert, als eines, das zum Listenpreis gekauft wurde.

Gruß
Thomas


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: mounty am 09.10.2008, 19:30
Hi

WO das Auto herkommt ist eigentlich EGAL, denn DU lebts ja in D und hast deine Versicherung ja sicher auch hier so das eben auch die Deutschen Preise zur Wertermittlung herangezogen werden.
Einzig die eventuell Unterschiedlichen Ausstattungspakete zwischen den Ländern können bei einem Totalschaden Probleme bei der Fahrzeugpreisermittlung geben denn der Gutachter hat sicherlich nur die Deutschen Ausstattungsmerkmale die er zur Zeitwert Ermittlung heranziehen kann.
Im großen und ganzen denke ich aber das sich das nur um ein paar Hundert Euro unterscheiden wird, wenn überhaupt.


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: samael am 10.10.2008, 14:33
für mich wäre es logisch wenn das mit berücksichtigt wird.

Michael


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: fctriesel am 10.10.2008, 17:26
für mich wäre es logisch wenn das mit berücksichtigt wird.

Michael
Wäre es für dich logisch wenn du einen Re-Import im Ausland wiederbeschaffst?


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: samael am 12.10.2008, 16:02
?, da ein Reimport einen geringeren Wert aufweist wie ein deutsches KFZ ist logischerweise auch der Restwert niedriger-jedenfalls auf dem Papier.
Wo man nun Ersatz herbekommt ist doch nicht das Prob der Versicherung, die haben einen nicht gezwungen einen Reimport zu kaufen.
Gibts sogar ein Urteil zu einen ähnlichen Fall, ging um ein geklautes KFZ-da innerhalb der ersten Monate der Neupreis ersetzt wird bekam der Mann nat auch nur den Preis den er beim Reimport bezahlt hat und nicht den den er hier beim Händler für einen neuen löhnen müßte.

Michael


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: Fuzzy am 12.10.2008, 16:49
Wenn du einen Re-Import versicherst,macht die Versicherung aber auch keinen Unterschied bei der Versicherungsprämie.Ausserdem müsste sie dann ja so konsequent sein,wenn du z.B ein Fahrzeug aus Polen kaufst,dir nur polnische Arbeitslöhne bei einem Schadensfall anzurechnen.

Bei nem Totalschaden bei nem Neuwagen siehts schon etwas anders aus.Da zählt wirklich nur der tatsächliche Wiederbeschaffungswert/Neupreis.Ist aber genau das selbe,wie wenn du in D deinen Händler 5000 Euro unter den Listenpreis handelst,vom Hof fährst und dir fährt einer die Karre zu Schrott.Da bekommst du auch i.d.R. nicht den Listenpreis sondern halt die 5000 weniger.Nach ein paar Monaten (6Monate wenn ich mich nicht irre) ist  das egal,da der Zeitwert gerechnet wird.


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: mounty am 12.10.2008, 19:22
Wenn du einen Re-Import versicherst,macht die Versicherung aber auch keinen Unterschied bei der Versicherungsprämie.Ausserdem müsste sie dann ja so konsequent sein,wenn du z.B ein Fahrzeug aus Polen kaufst,dir nur polnische Arbeitslöhne bei einem Schadensfall anzurechnen.

Bei nem Totalschaden bei nem Neuwagen siehts schon etwas anders aus.Da zählt wirklich nur der tatsächliche Wiederbeschaffungswert/Neupreis.Ist aber genau das selbe,wie wenn du in D deinen Händler 5000 Euro unter den Listenpreis handelst,vom Hof fährst und dir fährt einer die Karre zu Schrott.Da bekommst du auch i.d.R. nicht den Listenpreis sondern halt die 5000 weniger.Nach ein paar Monaten (6Monate wenn ich mich nicht irre) ist  das egal,da der Zeitwert gerechnet wird.

Hi

es werden im Regelfall der HERSTELLER LISTENPREIS von dem Gutachter und nachweisbare mitversicherte Zusatzein/anbauten angerechnet. EGAL wieviel du den Händler runter gehandelt hast, denn das muss ja nicht wieder klappen und dir darf KEIN Nachteil entstehen im Schadensfall!!


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: samael am 12.10.2008, 20:39
Nein es wird das bezahlt was Du bezahlt hast, wenn Du einen Nachlass raushandelst bekommst Du diesen abgezogen, also nur das was Du auch bezahlt hast. Das weiß ich nun aber zu 100% weil es in einer der letzten Ausgaben der AB stand.

Michael


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: UweS am 12.10.2008, 20:44
Nicht alles, was da drin steht, stimmt. Das wiederum weiß ich zu 100%.


Titel: Re: bei Unfallgutachten, Re Import ausschlaggebend oder nicht?!
Beitrag von: mounty am 13.10.2008, 21:12
Hi

Hier ein Auszug aus der VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN der HUK Stand 01.01.2009!!!

Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und
Neupreis?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur
des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines
gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses
bezahlen müssen.

Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten
oder zerstörten Zustand.

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der
Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder – wenn der Typ des versicherten
Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird – eines vergleichbaren
Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden
muss. Maßgeblich für den Neupreis ist die unverbindliche Preisempfehlung
des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe



Das hat aber NIX damit zu Tun was DU herausgehandelt hast, sondern es wird dort von der Versicherung Ermittelt was bei dir im Umkreis an Rabatt Üblich ist. Wenn du meinst das Auto 800km entfernt zu kaufen ists dein Problem wenns dort weniger Rabatt gibt oder dein Vorteil wenn du MEHR Rabatt bekommst.