Wie üblich treten zur Jahreswende neue Gesetze bzw. deren Änderungen in Kraft. Das betrifft natürlich auch uns A4-Freunde. Ein kleiner Überblick für das Jahr 2017.
Eine Rettungsgasse korrekt bilden
Ab 1.1.2017 müssen für Situationen, in denen Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand auftritt, Rettungsgassen gebildet werden. Für Straßen mit mindestens 2 Fahrstreifen zwischen äußerster linker Spur und der davon direkt rechts gelegenen Spur.
Bei drei oder vier Fahrspuren wurde üblicherweise in der Mitte die Rettungsgasse gebildet. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, da die Anzahl der Fahrspuren nunmehr irrelevant ist. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) verspricht sich davon mehr Klarheit und Akzeptanz.
Die bisherige Regelung nach § 11 Absatz 2 StVO
"Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."
wird geändert zu
"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."
Zuwachs von 30er-Zonen
Hauptverkehrsstraßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h in eine 30er-Zone umzuwandeln, ist mit großen bürokratischem Aufwand verbunden. Zum neuen Jahr hin sollen diese Hürden von Gemeinden leichter genommen werden, sodass ein größerer Anteil an 30er-Zonen, z.B. an Schulen, entstehen kann.
Gebührenerhöhung für die Hauptuntersuchung & den Führerschein
Die Preise für die HU sowie die Prüfungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis werden angepasst. Die theoretische Führerscheinprüfung beläuft sich ab 2017 auf 11,90 Euro. Falls die Prüfung am PC durchgeführt wird, werden 10,60 Euro aufgerufen.
Die praktische Prüfung für PKWs kostet im neuen Jahr 91,50 Euro, für Motorräder steigt der Preis auf 121,38 Euro. Der Großteil der gestiegenen Kosten bei der Führerscheinprüfung machen jedoch die Stundensätze der Fahrschulen aus, so der Autoclub Europa (ACE).
Für die HU im Zwei-Jahres-Turnus werden die Preise ebenfalls angepasst. Mit regionalen Unterschieden je nach Bundesland kostet die Hauptuntersuchung zwischen 35 und 54,86 Euro.
Neuer WLTP-Testzyklus
Für viele Interessant könnte der "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) Testzyklus für Neuwagen sein. Ab September 2017 werden alle Neuwagen diesen Testprozeduren unterzogen. Ähnlich wie der verschmähte NEFZ wird der WLTP zwar auch auf dem Rollenprüfstand stattfinden, jedoch steigt sein Umfang deutlich und besteht dabei aus mehreren Fahrzyklen.
Ein Beispielfahrzyklus der Klasse 3 (für Hochleistungsfahrzeuge), der verschiedene Geschwindigkeitsintervalle beinhaltet:
Detaillierte Information zum WLTP lässt sich auf Wikipedia nachlesen.
Quellen:
- Bundesregierung, dpa, ACE, DVR
- Bild: Shutterstock, WikiMedia
vBulletin-Systemmitteilung