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Re: zwei mal nebel....zulässig??  (Gelesen 282 mal)
18.02.2003, 17:15
zwei mal nebel....zulässig??
ntm

A4 B7 Avant 2,0TFSI

Modell
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hey.

habe bei mir jetzt auch unten in der S4 Stossstange NSW drin...das loch fand ich irgendwie net so doll...

habejetzt da Unten und in den Bosch Scheinwerfern NSW....

was sagt der Tüv, bzw die"Grünen Helfer" dazu???

ps. es ist mir klar das man die NSW nur bei Nebel od Starken Regen bzw Schneefall und nur im Verbindung mit Standlicht bzw. Abblendlich eingeschaltet werden dürfen....

gruss nils
 
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Gruss Nils

18.02.2003, 17:26
#1 Re: zwei mal nebel....zulässig??
Dreak
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hi..
normalerweise mußt du die integrierten nebelscheinwerfer abklemmen, da nur ein satz NSW funktionsfähig sein darf. Ich glaub jedoch nicht das es dem tüv oder grün weiß irgendwie auffällt. auf jeden fall würd ich sagen das du entgegenkommende fahrzeuge damit stören kannst..
 
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Gruß N.

18.02.2003, 18:30
#2 Re: zwei mal nebel....zulässig??
ntm

A4 B7 Avant 2,0TFSI

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@ dreak

zitieren
auf jeden fall würd ich sagen das du entgegenkommende fahrzeuge damit stören kannst

ich mache ja auch nicht beide gleichzeitig an....

hatte erst oben auf Bosch mit intre. NSW nachgerüstet und nun halt die NSW in Stossstange...

aber mal ne ganz andere sache.....

    meine Hupe ist ja echt viel zu leise.hat da jemand zufällig ne lautere, agressivere variante???
ewig diese vollidioten, vorhin schon wieder, blinker rechts und vollbremsung gleichzeitig!  Very Happy  Very Happy  Very Happy
und dann meine Hupe...super der hat sicher gedacht was will der smart da hinten  Wink


naja mfg nils
 
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Gruss Nils

18.02.2003, 18:34
#3 Re: zwei mal nebel....zulässig??
Dreak
Mitglied

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also hupen gibbet jetzt doch wirklich satt im zubehör zu kaufen, nur leider sind auch da die richtig tollen dinger nicht zugelassen.... aber naja...
sonst such dir eine vom schrott von irgendeinem fahrzeug dessen hupton dir gefällt und bau sie ein... is ja wohl kein ding..
 
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Gruß N.

18.02.2003, 18:42
#4 Re: zwei mal nebel....zulässig??
ntm

A4 B7 Avant 2,0TFSI

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das mit den schrottplatz ist ne gute idee...nicht so teuer....
ja klar gibts es viele...aber welche gut sind weiß ich ja nicht *g* deswegen fragte ich ja. man kann sich die ja nirgens anhören:-(
mfg nils
 
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Gruss Nils

18.02.2003, 19:26
#5 Re: zwei mal nebel....zulässig??
krelli
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A6 Avant "S-Line"

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oder noch besser:

Ein Hupenmhalter vom S4 in die Stosstange, dann brauchst du bei der Montage des Nebelscheinwerfers den "Tieftöner" der Hupe nicht demontieren. Hatte auch erst die Tieftonfanfare abgeklemmt und das klang ja wie "hubatz" Wink

Obwohl, wozu brauchst du die Hupe?? Auf der Bahn hört die doch eh keiner... Ich "warne" eh meistens mit Licht Wink

Krelli
 
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'02er Audi A6 Avant 2,5 TDI; MKB: AYM GKB: ? (Multitronic)

18.02.2003, 19:51
#6 Re: zwei mal nebel....zulässig??
ntm

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hey krelli

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Ein Hupenmhalter vom S4 in die Stosstange, dann brauchst du bei der Montage des Nebelscheinwerfers den "Tieftöner" der Hupe nicht demontieren

habe bei der montage einfach den tieftöner runtergebogen Wink
wusste gar nicht das es für S4 spezielle Hupenhalter gibt....
habe mich schon gewundert wieso die hupe im weg ist  Wink  dachte es liegt daran das ich nicht die originalen NSW genommen habe.....
mfg nils

 
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Gruss Nils

18.02.2003, 20:11
#7 Re: zwei mal nebel....zulässig??
User gelöscht!
Gast
hatte ich anfangs auch weggelassen hab aber einfach ein stück aluleiste genommen, 2 löcher reingebohrt und den Tieftöner nach inter verlegt!
Passt wunderbar...


mfg db
 
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18.02.2003, 22:22
#8 Re: zwei mal nebel....zulässig??
Angus McLoud
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Hmmm is trotzdem illegal..mit 2 Nebelpaaren...aber ich denk, wenn du sie getrennt schaltest, wirds keinen interressieren. Wink  Und der vom TüV wirds eh nicht raffen....
 
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19.02.2003, 04:59
#9 Re: zwei mal nebel....zulässig??
ntm

A4 B7 Avant 2,0TFSI

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moin.

nagut. dann muss ich wohl wenn ich Tüv habe den einen schalter wieder ausbauen  Wink  ist ja schnell getan.... oder mir bis dahin noch Klarglassscheinwerfer von in pro holen.die 2te generation soll jetzt gut sein.
mfg nils
 
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Gruss Nils

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